A-Verstoß

Grundsätzlich solltest Du Dich besonders als Fahranfänger immer an die geltenden Regelungen halten. Vor allem in der Probezeit kann es bei Verstößen zu sehr hohen Sanktionen kommen. Natürlich muss zunächst zwischen den Verkehrsverstößen unterschieden werden. Zum einen gibt es die A-Verstöße und zum anderen die B-Verstöße. Was Du unter einen A-Verstoß verstehen kannst, erklären wir Dir hier.

 

Was ist ein A-Verstoß?

Nachdem Du Deine Fahrerlaubnis erhalten hast, musst Du zunächst die zweijährige Probezeit überstehen. In dieser Zeit musst Du beweisen, dass Du im Stande bist, ein Fahrzeug zu führen. Bei einem Verstoß drohen Dir Bußgelder sowie Punkte in Flensburg und Fahrverbote. In der Probezeit werden die Vergehen unterteilt in A-Verstoß und B-Verstoß. Unter B-Verstoße verstehen sich Vergehen, die weniger gravierend sind, während A-Verstöße massiv die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. In der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden A-Verstöße als schwerwiegende Zuwiderhandlung ausgewiesen.

 

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Welche Vergehen gehören zu den A-Verstößen?

A-Verstöße sind zwar gravierendere Vergehen, können jedoch sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten sein. In den meisten Fällen handelt es sich dann um einen A-Verstoß, wenn Du eine Straftat nach dem StGB (Strafgesetzbuch) begangen hast. Folgende Vergehen werden zudem beispielsweise den A-Verstößen zugeordnet.

 

Was passiert beim ersten A-Verstoß?

Typischerweise ist die Konsequenz für einen A-Verstoß niedriger, wenn Du zuvor noch keinen anderen Verstoß begangen hast. Hattest Du zwei B-Verstoße, so gelten diese zusammen wie ein A-Verstoß. Beim erstmaligen A-Verstoß ohne weitere B- oder A-Verstöße wird Deine Probezeit auf insgesamt 4 Jahre erweitert. Zudem musst Du ein ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) absolvieren. Ein besonderes Aufbauseminar muss besucht werden, wenn Du alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss standest.

Musst Du ein Aufbauseminar besuchen, so hast Du dafür 8 Wochen Zeit. Zusätzlich musst Du Kosten bis zu 500 EUR berücksichtigen. Beim Aufbauseminar musst Du keine Prüfung absolvieren, es reicht die Teilnahmebestätigung. Kannst Du diese nicht der Behörde zeigen, so wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Was passiert beim zweiten A-Verstoß?

Begehst Du in der Probezeit einen zweiten A-Verstoß, so bekommst Du eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird Dir empfohlen, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Das eigene Verhalten soll dabei reflektiert werden, damit nicht noch weitere Vergehen begangen werden.

 

Was passiert beim dritten A-Verstoß?

Wenn bereits vorab schon viele Maßnahmen ergriffen wurden, Dein Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern, Du jedoch trotzdem weitere gravierende Verstöße begehst, sind alle weiteren Versuche sinnlos. Nach Deinem dritten A-Verstoß wirst Du bei der Fahrerlaubnisbehörde als unbelehrbar angesehen. Deine Eignung, ein Fahrzeug zu führen, wird demnach angezweifelt und Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen. Um Deine Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, musst einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dies ist erst nach mindestens sechs Monaten möglich. Hierfür ist in der Regel noch ein positives Gutachten einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) notwendig.

 

A-Verstoß

 

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