Fahrverbot

Fahrverbot – Wann musst Du damit rechnen?

Fahrverbot erhalten? Lege jetzt Einspruch ein!

 

 

Beim Autofahren kann es durchaus vorkommen, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung leicht überschreitet. Nicht gleich bei jedem Fehlverhalten im Straßenverkehr musst Du mit hohen Bußgeldern oder Fahrverbot rechnen. Um ein Fahrverbot zu vermeiden, solltest Du wissen, wann ein Fahrverbot droht und wie Du Dich richtig verhältst.

 

Was bedeutet Fahrverbot grundsätzlich?

Verhältst Du Dich im Straßenverkehr falsch, so musst Du laut dem Bußgeldkatalog mit Sanktionen rechnen. Auch das Fahrverbot ist neben Geldstrafen eine mögliche Sanktion bei bestimmten Verstößen. Es handelt sich hierbei um eine Nebenstrafe und wird demnach neben einer Hauptstrafe verhängt.

Wurde Dir ein Fahrverbot verhängt, so musst Du der zuständigen Behörde Deinen Führerschein aushändigen. Das Fahrverbot wird mit einer Frist angesetzt. Du bekommst demnach Deinen Führerschein erst wieder zurück, wenn diese Frist abgelaufen ist. Während dieser Zeit darfst Du nicht mit dem Auto fahren.

Als Wiederholungstäter musst Du eher mit einem Fahrverbot rechnen, da hier eine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt und die Einsicht offensichtlich fehlt.

 

Was ist, wenn Du auf das Auto angewiesen bist?

Wenn Dir ein Fahrverbot auferlegt wird, darfst Du in der Zwischenzeit nicht mit Deinem Auto fahren. In bestimmten Alltagssituationen bist Du allerdings auf Dein Auto angewiesen. Bist Du besonders beruflich auf Dein Auto angewiesen, so kannst Du durch einen Anwalt versuchen, diese Sanktion abzuwenden.

 

Auf das Auto angewiesen aber mögliches Fahrverbot erhalten? Lege jetzt Einspruch ein!

 

Wann wird ein Fahrverbot wirksam?

Viele Betroffene bekommen zunächst einen Zeugenanhörungsbogen oder ein anderes Informationsschreiben. Das Fahrverbot ist allerdings erst dann rechtskräftig, wenn ein Urteil des Strafgerichts oder ein Bußgeldbescheid vorliegt. Eine Woche nachdem das Urteil zugestellt wurde, wird es wirksam, wenn kein Rechtsmittel eingeleitet wurde und der Fahrer nicht bei der Verhandlung war. Nimmst Du bei der Verhandlung teil, so gilt das Fahrverbot eine Woche nach der Urteilsverkündung.

 

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug?

Oftmals werden Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis im Sprachgebrauch gleichgesetzt oder verwechselt. Dabei gibt es hier gravierende Unterschiede. Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten. Der Unterschied liegt unter anderen zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Bei einem Fahrverbot gibst Du das amtliche Dokument ab, welches Du benötigst, um ein Auto führen zu dürfen. Bei der Entziehung Deiner Fahrerlaubnis hingegen wird Dir die Berechtigung entzogen, ein Fahrzeug zu führen.

Während ein Fahrverbot nur maximal drei Monate dauert, musst Du die Fahrerlaubnis nach einer verhängten Sperrfrist erneut beantragen. Zudem musst Du bei einem Fahrerlaubnisentzug bestimmte Maßnahmen wie eine MPU vollziehen. Du musst demnach beweisen, dass Du Dein Verhalten verbessert hast und Du zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bist.

 

Wann droht ein Fahrverbot?

Du kannst ein Fahrverbot erhalten, wenn Du eine bestimmte Anzahl an Punkten in Flensburg hast. Man kann allerdings nicht immer pauschal sagen, wann diese Konsequenz im Einzelfall droht. Begehst Du einen Verstoß, der laut Bußgeldkatalog zwei Punkte verursacht, so musst Du mit einem Fahrverbot rechnen. Bei Straftaten, die drei Punkte verursachen, wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Alkohol- und Drogendelikt

Fährst Du unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, so gefährdest Du damit massiv andere Verkehrsteilnehmer. Das sind schwerwiegende Vergehen und werden demnach auch härter bestraft. Die gesetzliche Promillegrenze liegt bei 0,5. Führst Du ein Fahrzeug und Dein Promillewert liegt über dieser Grenze, so kann ein Fahrverbot auf Dich zukommen. Zudem erhöht sich die Dauer des Fahrverbots, wenn Du öfter damit aufgefallen bist. Neben dem Fahrverbot kommen auch Bußgelder hinzu. Unterhalb dieser Promillegrenze musst Du ebenfalls mit Konsequenzen rechnen, da Du andere gefährdest. Liegt Dein Blutgehalt über 1,1 Promille, so wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Geschwindigkeitsüberschreitung

Wenn Du mal auf der Landstraße ein bisschen zu schnell unterwegs warst, musst Du nicht direkt mit einem Fahrverbot rechnen. Das heißt allerdings nicht, dass diese Konsequenz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vollkommen ausgeschlossen ist. Ab 41 km/h zu schnell musst Du mit einem Fahrverbot rechnen. Die Dauer des Fahrverbots ist dabei unter anderen abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Fährst Du innerorts zu schnell, werden schneller Fahrverbote verhängt.

Des Weiteren musst Du beachten, dass ein Fahrverbot auch dann auf Dich zukommt, wenn Du mit einer geringeren Geschwindigkeit zweimal im Jahr erwischt wirst.

 

Rotlichtverstoß

Überfährst Du eine rote Ampel, so kannst Du auch mit einem Fahrverbot rechnen. Vielleicht hast Du es schon öfter gehört, dass Du theoretisch noch über eine rote Ampel fahren kannst, wenn diese erst seit weniger als einer Sekunde rot ist. Diese Regelung ist allerdings nicht zwangsläufig so korrekt. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung wird immer ein Fahrverbot von einem Monat vergeben. Dasselbe gilt auch, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot ist. Bei diesem Verstoß kann auch eine Freiheitsstrafe und Geldstrafe drohen, wenn die Schwere der Tat besonders hoch ist.

 

Fahrerflucht

Entfernst Du Dich unerlaubt vom Unfallort, so begehst Du eine Straftat. Die Folgen können neben einem Fahrverbot auch eine Freiheitsstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis sein. Da hier das Strafrecht gilt, kann das Fahrverbot auch auf sechs Monate verlängert werden.

 

Wie läuft ein Fahrverbot ab?

In der Regel bekommst Du zunächst gewisse Informationsschreiben und danach ein Bußgeldbescheid. Hier lassen sich dann Deine Sanktionen erkennen. Du hast zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ohne Einspruch wird das Fahrverbot rechtskräftig.

Als Ersttäter, also wenn Du in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten hast, kannst Du auswählen, ab wann das Fahrverbot in den kommenden vier Monaten gilt.

Anders sieht das bei Wiederholungstätern aus. Du bist dann Wiederholungstäter, wenn Du in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot hattest. In diesem Fall gilt das Fahrverbot ab dem Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig wurde.

Ob Du den Führerschein per Post oder persönlich abgibst, ist grundsätzlich irrelevant. Ist das Fahrverbot beendet, so kannst Du Deinen Führerschein wieder abholen oder zugeschickt bekommen.

Wird Dir Dein Führerschein früher zurückgesendet, so musst Du die Frist dennoch abwarten.

Zu Beachten ist, dass Du keine Fahrzeuge bedienen darfst, wenn Dir ein Fahrverbot erteilt wurde.

 

Wie kannst Du das Fahrverbot umgehen?

Grundsätzlich lässt sich eine Strafe umgehen, indem Du das Fehlverhalten vermeidest. In der Regel werden Fahrverbote verhängt, wenn Menschen durch das Fehlverhalten gefährdet werden oder eine Sachbeschädigung vorliegt. Liegt allerdings schon ein Bußgeldbescheid vor, so kannst Du Dich von einem Anwalt vertreten lassen, um das Fahrverbot umgehen zu können.

Dein Anwalt kann für Dich das Fahrverbot unter gewissen Umständen auch verringern. Dabei kann beispielsweise das Bußgeld verdoppelt werden, damit das Fahrverbot wegfällt. Das kann zum Beispiel beim ersten Fahrverbot erreicht werden. Handelt es sich allerdings um ein Fehlverhalten in Verbindung mit Alkohol- oder Drogeneinfluss, so sind die Chancen sehr gering. Grundsätzlich muss glaubhaft gemacht werden, dass es sich um eine unzumutbare Härte handelt und der Betroffene durch das Fahrverbot bestimmte existenzielle Probleme bekommt.

 

 

Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?

80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.

 

 Hier kostenlos überprüfen!