Probezeit

Um einen Führerschein zu erhalten, musst Du viel Zeit und Energie aufbringen, um die Prüfungen zu bestehen. Wenn Du den Führerschein dann in den Händen hältst, kannst Du Dich über die neugewonnene Mobilität freuen. Doch Du musst wissen, dass Du immer noch eine Probezeit beachten solltest. Was Du alles über die Probezeit wissen solltest, erklären wir Dir hier.

 

Was ist die Probezeit?

Nach dem erfolgreichen Absolvieren der Fahrschule und der damit verbundenen Prüfungen erhältst Du Deinen Führerschein zunächst für eine Zeit auf Probe. Da Dir als Fahranfänger noch einige Erfahrungen mit dem eigenständigen Fahren fehlen, soll durch die strengeren Regeln festgestellt werden, ob Du geeignet bist, sicher am Verkehr teilzunehmen. So muss Dir bewusst sein, dass die Konsequenzen strenger sind, wenn Du Dich in der Probezeit falsch verhältst.

 

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Für wen gilt eine Probezeit?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Probezeit für Fahranfänger gilt. Bei der Fahrzeugklasse L und T gilt diese Probezeit jedoch nicht. Das bedeutet, dass Du keine Probezeit hast, wenn Du Deinen Führerschein für Mofas und Zugmaschinen aus der Forst- und Landwirtschaft erworben hast. Bei den Führerscheinklassen A, B, C und D gilt für Dich die Probezeit nach dem Erhalt Deines Führerscheins. Diese Führerscheinklassen sind für Motorräder, Pkws, Lkws und Bus.

Zu beachten ist, dass jeder Fahranfänger diese Bewährungsprobe nur einmal bestehen muss. Demzufolge musst Du keine zweite Probezeit bestehen, wenn Du nach der Probezeit einen zweiten Führerschein erhältst.

 

Wie lange dauert die Probezeit?

Direkt, nachdem Du Deinen Führerschein erhältst, beginnt die Probezeit. Diese Bewährungsprobe ist auf zwei Jahre festgelegt und kann nicht verkürzt werden. Unter gewissen Umständen kann sie allerdings verlängert werden. Grundsätzlich ist es allerdings irrelevant, ob Du während der Probezeit auch tatsächlich fährst.

 

Was ist in der Probezeit zu beachten?

Da die Probezeit als Bewährungsprobe anzusehen ist, gelten für Dich als Fahranfänger verschärfte Regelungen.

Zu unterscheiden sind A und B Delikte. So sind A-Delikte sehr schwerwiegende Verstöße, während B-Delikte schwerwiegend sind. In jedem Fall musst Du mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 40 EUR rechnen und einem Punkt in Flensburg. Je nachdem wie viele Verstöße Du begangen hast, wird entschieden, ob Deine Probezeit verlängert wird.

 

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Was sind A-Verstöße?

A-Verstöße sind sehr schwerwiegende Delikte im Straßenverkehr. Hierbei stellst Du in der Regel eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Hierunter zählen unteranderem folgende Verstöße:

  • Vorfahrt nicht beachtet
  • Fahrerflucht
  • Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Alkoholisiertes Fahren
  • Fahren unter Drogen oder Medikamenteneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unterlassene Hilfeleistung

 

Was sind B-Verstöße?

Unter B-Verstöße verstehen sich Delikte, die zwar schwerwiegend, jedoch weniger schwerwiegend als A-Verstöße sind. Hierunter zählen unteranderem folgende Verstöße:

  • Unerlaubtes Parken
  • Telefonieren ohne Freisprechanlage
  • Unzureichendes Reifenprofil
  • Ungesicherte Ladung

 

Welche Konsequenzen folgen für Verstöße in der Probezeit?

In jedem Fall musst Du bei einem Verstoß mit mindestens 40 EUR Bußgeld rechnen. Zusätzlich erhältst Du mindestens einen Punkt in Flensburg, den Du nicht in der Probezeit abbauen kannst. Neben diesen Sanktionen musst Du gegebenenfalls ein Aufbauseminar besuchen. Zudem kann eine verkehrspsychologische Beratung vorgeschrieben werden.

Dieses Aufbauseminar wird dann verordnet, wenn Du entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hast. In diesem neunstündigen Seminar werden Verstöße besprochen und über das richtige Verhalten aufgeklärt. Für diesen Kurs musst Du in der Regel zwischen 250 und 500 EUR bezahlen.

Bei einem erneuten Verstoß wird Dir eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Die Teilnahme an einer solchen Beratung ist jedoch nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich wird in dieser Beratung mit einem Psychologen an dem Problem gearbeitet. Diese dreistündige Beratung kostet Dich in der Regel 300 EUR.

Nach einem erneuten Verstoß wird Dir gegebenenfalls die Fahrerlaubnis entzogen. Sollte Dir der Führerschein für mehr als 6 Monaten entzogen werden, musst Du an einer medizinischen psychologischen Untersuchung teilnehmen. In dieser Untersuchung beurteilt ein Arzt oder ein Psychologe, ob Du den Führerschein wieder bekommen solltest.

 

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