Fahrrad fahren: Regeln, Verstöße und Bußgelder

Fahrrad fahren: Regeln, Verstöße und Bußgelder

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Ganze 80 Prozent der deutschen Haushalte sind regelmäßig mit einem Fahrrad unterwegs. Auch als Fahrrad-Fahrer musst Du Dich an die üblichen Straßenverkehrsregeln halten, sonst können schnell Bußgelder oder andere Strafen fällig werden. In diesem Beitrag erzählen wir Dir, welche Regeln Du als Fahrrad-Fahrer befolgen musst und welche Strafen für Verstöße laut dem Bußgeldkatalog vorgesehen sind.

 

Gelten für das Fahrrad gesonderte Vorschriften? Fahrrad-Bußgeldkatalog

Für viele mag es neu sein, doch es gibt einen Fahrrad-Bußgeldkatalog für Fahrrad-Fahrer. In dem Katalog wird geregelt, welche Strafe oder welches Bußgeld ein Radler beim Verstoß gegen die StVZO bzw. StVO erwarten darf.

Der Bußgeldkatalog für Fahrrad-Fahrer umfasst folgende Punkte:

  • Beleuchtung an Deinem Fahrrad
  • Abbiegen mit dem Fahrrad
  • Handy-Benutzung
  • Personenbeförderung mit dem Fahrrad
  • Straßenbenutzung für Fahrrad-Fahrer
  • Anweisungen durch die Polizei
  • Verstöße an der roten Ampel
  • Weitere Pflichten wie beispielsweise Anbringen einer Klingel

 

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Zu schnell mit dem Fahrrad unterwegs?

Generell gibt es keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer in Deutschland. Bist Du allerdings zu schnell unterwegs, so können Dir trotzdem Strafen drohen.

Für Dich als Radfahrer gilt wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer die allgemeine Sorgfaltspflicht. Laut StVO musst Du Dich im Straßenverkehr so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder behindert wird.

Bist Du also mit Deinem Rennrad beispielsweise viel zu schnell unterwegs, obwohl Du auf einem Bürgersteig von dem Radweg fährst, so kannst Du eine Strafe wegen „unangepasster Geschwindigkeit“ kassieren. Denn so kannst Du einen Fußgänger oder andere Radfahrer in Gefahr bringen.

Für dieses Vergehen droht Dir ein Bußgeld zwischen 30 und 35 EUR. Außerdem kannst Du mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

 

Fahrrad unter Alkoholeinfluss gefahren

Fährst Du betrunken Fahrrad, so riskierst Du Deinen Führerschein zu verlieren. Ab 1,6 Promille liegt absolute Fahrunsicherheit vor. Dabei handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit laut dem Bußgeldkatalog, sondern um eine Straftat. Eine Strafanzeige kann bereits bei 0,3 Promille beim auffälligen Verhalten gestellt werden.

 

Rotlichtverstoß

Begehst Du ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad, so werden ebenfalls Verwarnungsgelder fällig. Bei einem Rotlichtverstoß wird wie beim PKW geschaut, ob die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot umgeschaltet war oder erst gerade auf Rot gewechselt hat.

Beim ersten Fall kannst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 100 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es zu einem Unfall, so werden 180 EUR fällig.

Hat die Ampel erst auf Rot gewechselt, so sind nur 60 EUR und ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es zu einem Unfall, so musst Du 120 EUR zahlen.

 

Bußgelder und Verstöße in Übersicht

Hier findest Du die gesamte Liste der Verstöße und Bußgelder für Radfahrer:

 

 

 

Bußgelder und Verstoße für Fahrradfahrer (Teil 1)

Bußgelder und Verstoße für Fahrradfahrer (Teil 2)

 

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