Rote Ampel überfahren: Welche Konsequenzen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Die Strafen bei einem Rotlichtverstoß können ganz unterschiedlich sein: vom Bußgeld bis hin zum Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbot. Wann mit welcher Strafe du rechnen kannst, erzählen wir dir hier.

 

Unterschied zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß

Mit welcher Strafe bzw. welchem Bußgeld du zu rechnen hast, hängt erst mal unmittelbar davon ab, ob die Ampel tatsächlich schon auf Rot stand, als du den Rotlichtverstoß begangen hast. Das Maß deiner Strafe unterscheidet sich außerdem davon ab, ob die Rotlichtphase kürzer oder doch länger als eine Sekunde betrug.

 

  • Einfacher Rotlichtverstoß: In diesem Fall zeigte die Ampel nicht länger als nur 1 Sekunde Rot. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kommen 90 EUR Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg auf dich zu. Kam es bei deinem Rotlichtverstoß tatsächlich zu der Sachbeschädigung oder sogar zu der Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer, so kannst du mit strengeren Sanktionen und einem Fahrverbot für einen Monat rechnen.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müsste die Ampel logischerweise länger als eine Sekunde Rot gewesen sein. Kommt es zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß, so kannst du in der Regel mit einem Bußgeld von 200 EUR, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot für einen Monat rechnen. Kommt es zu einer Sachbeschädigung oder zu der Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer, so droht dir ein Bußgeld in Höhe von 320 bzw. 360 EUR.

 

Hier findest du eine genauere Tabelle:

 

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Auch als Fahrradfahrer solltest du nicht über die rote Ampel fahren. Den auch als Radfahrer kannst du mit einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen.

 

Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt?

Es gibt verschiedene Methoden, um ein Rotlichtverstoß nachzuweisen:

  • Videoaufnahme
  • Blitzerfoto bei einem Ampelblitzer
  • Beobachtung durch einen Polizeibeamten

 

Gelbe Ampel überfahren

Du machst dich nicht nur bei einem Rotlichtverstoß, sondern auch bereits bei der gelben Ampel strafbar. Bei der gelben Ampel sollst du dein Auto zum Stehen bringen und nicht noch schnell die Ampel überqueren. Solltest du diese Regel missachten, kannst du mit einem Bußgeld in Höhe von 10 EUR rechnen.

Ernster wird es, wenn du auf ein Ampelblitzer triffst: Dieser kann nämlich auch die Geschwindigkeitsüberschreitung messen. Wirst du bei schneller fahren erwischt, so kommt zusätzlich noch ein Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung hinzu.

 

Abbiegen beim Grünpfeil

Sollte bei der Ampel ein Grünpfeil als ein Zusatzschild angebracht sein, so ist es dir tatsächlich auch bei der roten Ampel das Rechtsabbiegen gestattet. Dabei musst du allerdings besonders auf die Fußgänger, Radfahrer und Querverkehr aufpassen.

Zusätzlich müsste an der Haltlinie angehalten werden. Sonst kannst du mit einem Bußgeld in Höhe von 70 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen.

 

Rote Ampel in der Probezeit überfahren: Was nun?

Solltest du in deiner Probezeit eine rote Ampel überfahren, so wird sich deine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängern. Außerdem wird dir ein Aufbauseminar angeordnet. Ohne das Seminar kannst du dein Führerschein nicht behalten.

 

 

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