Unfallflucht

Bei einem Unfall solltest Du Dich korrekt verhalten. Auch wenn kein Personenschaden entstanden ist, musst Du am Unfallort bleiben. Sobald Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernst, wird das als Fahrerflucht gewertet und Du musst mit Konsequenzen rechnen. Wir erklären Dir, was Dich bei einer Unfallflucht erwartet.

 

Was ist die Unfallflucht?

Du begehst Fahrerflucht, sobald Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernst. Verursachst Du einen Unfall, so solltest Du auf jeden Fall auf die Geschädigten warten oder die Polizei kontaktieren. Im Paragrafen 142 StGB (Strafgesetzbuch) findest Du die ausführliche Definition einer Fahrerflucht.

Diese Fahrerflucht muss nicht immer böswillig geschehen. In solchen Situationen sind manche Verkehrsteilnehmer sehr gestresst und denken nicht über die Konsequenzen nach. Doch auch wenn es nicht mit böser Absicht passiert, solltest Du Dich in jeder Situation korrekt verhalten.

Es ist ein Irrglaube, dass es sich bei der Fahrerflucht um ein Kavaliersdelikt handelt. Die Unfallflucht ist eindeutig eine Straftat.

 

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Wann handelt es sich um eine Unfallflucht?

Grundsätzlich gibt es zwei typische Arten der Fahrerflucht. Du kannst beispielsweise im fließenden Verkehr mit anderen Verkehrsteilnehmern zusammenstoßen. Entfernst Du Dich hier, so machst Du Dich strafbar. Eine andere sehr typische Situation ist, ein anderes Auto beim Parken oder Ausparken anzufahren. Auch hier darfst Du Dich nicht einfach vom Unfallort entfernen.

 

Wie musst Du Dich bei einem Unfall verhalten?

Unfälle können passieren. Wichtig ist, sich dann korrekt zu verhalten. Zuerst solltest du anhalten und die Unfallstelle sichern. Das bedeutet, dass Du die Warnblinkanlage einschaltest und ein Warndreieck aufstellst. Sollte es nötig sein, so musst Du Erste Hilfe leisten. Gegebenenfalls rufst Du den Notarzt an. Zudem muss die Polizei angerufen werden. Bei einem kleinen Blechschaden muss die Polizei nicht angefordert werden. Falls möglich, kannst Du dann die Fahrbahn räumen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Außerdem solltest Du den Unfall detailliert dokumentieren.

Bei einem Unfall, bei dem der Geschädigte nicht am Unfallort ist, musst Du auf die Geschädigten warten oder eventuell nach ihnen suchen. Natürlich musst Du nicht stundenlang auf den Geschädigten warten. 30 Minuten sind ungefähr als angemessene Wartezeit zu sehen. In jedem Fall solltest Du allerdings die Polizei kontaktieren und Deine Daten aufnehmen lassen.

Ist der Beschädigte am Unfallort, so solltet ihr eure Daten austauschen. Innerhalb einer Woche solltest Du Deine Versicherung benachrichtigen, wenn Du Deinen Versicherungsschutz beanspruchen möchtest. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel dann den Schaden des Geschädigten. Hast Du eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese den Schaden an Deinem Auto.

 

Was droht Dir bei Unfallflucht?

Bei einer Unfallflucht handelt es sich um eine Straftat. Demnach ist auch die Strafe abhängig von der Schwere des Unfalls. So können Dir neben hohen Geldstrafen auch ein Freiheitsentzug und ein Fahrverbot drohen. Bei einem geringen Schaden von bis zu 600 EUR wird in der Regel eine Geldstrafe angesetzt. Beträgt der Schaden bis zu 1.300 EUR, so kommt neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg auf Dich zu. Bei Schäden bis 1.300 EUR wird Dir zusätzlich der Führerschein entzogen und Du bekommst 3 Punkte in Flensburg.

Zudem erlischt bei der Fahrerflucht der Kaskoschutz, weswegen diese den Schaden an Deinem Fahrzeug dann nicht übernimmt.

 

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