Führerschein

Der Führerschein ist das Symbol der Freiheit in der Teenagerzeit. Im Berufsleben ist Mobilität wichtiger denn je. Umso bedeutender ist es, Autofahren zu können. Doch bis Du einen Führerschein hast, bedarf es viel Lernaufwand und umso mehr Willensstärke. Aus diesem Grund fürchtest Du Dich Deinen Führerschein für eine Zeit abgeben oder ihn sogar noch einmal machen zu müssen. Wie Du das vermeidest, erfährst Du hier!

 

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Was ist der Unterschied zwischen Verlust der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot?

Zunächst solltest Du wissen, dass es einen Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein gibt. Diese Regelungen findest Du im Straßenverkehrsgesetz im Paragrafen 2 wieder. Wenn Du mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen als Fahrer unterwegs bist, musst Du auch eine sogenannte Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde haben. Diese Fahrerlaubnis musst Du dann durch den Führerschein nachweisen können.

Im Grunde kannst Du es Dir so erklären, dass die Fahrerlaubnis eine Zulassung ist. Diese Zulassung bedeutet für Dich, dass Du dazu berechtigt bist, ein Fahrzeug zu führen. Der Führerschein ist allerdings nur die Bescheinigung, welche Du dazu verwendest, Deine Fahrerlaubnis zu beweisen. Wenn Du Deinen Führerschein anschaust, kannst Du darauf die unterschiedlichen Führerscheinklassen erkennen. Du kannst dann bestimmte Kraftfahrzeuge führen, wenn Du dazu laut Deinem Führerschein und den darauf vermerkten Führerscheinklassen berechtigt bist.

Das Straßenverkehrsgesetz unterscheidet zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot. Durch diese Unterscheidung können wir Dir den Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein noch näherbringen.

Das Fahrverbot ist eine Konsequenz für unterschiedliche Vergehen im Straßenverkehr. In diesen Fällen wird Dein Führerschein für die angegebene Zeit in amtliche Verwahrung gegeben. Dementsprechend darfst Du in der Zeit, in der Du Deinen Führerschein abgegeben hast, auch kein Fahrzeug bedienen. Zu dem Verbot werden auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge dazugezählt. Das bedeutet, dass Du in der Regel dann auch kein Mofa fahren darfst, selbst wenn Du eine Prüfbescheinigung hast. Du kannst Dir dann auch Deinen Führerschein wieder bei den Behörden abholen, wenn das Fahrverbot abgelaufen ist.

Das ist anders, wenn Du Deine Fahrerlaubnis entzogen bekommst. In diesem Fall erlischt Deine Genehmigung. Hier sieht es allerdings bezüglich der fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge anders aus. Während Du zwar keine andere Führerscheinklasse bedienen darfst, ist es Dir noch erlaubt, fahrererlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu führen. Um dann wieder frei im Verkehr fahren zu dürfen, musst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Das klingt erstmal harmlos, da Du nur eine Neue beantragen musst, doch in der Regel folgt eine Sperrfrist. Du musst dann diese Sperrfrist abwarten, bis Du eine Fahrerlaubnis beantragen kannst.

 

Was ist der internationale EU-Führerschein?

Seit 2013 sieht der EU-Führerschein anders aus, sodass er jetzt den Dokumenten der anderen EU-Mitgliedschaften gleicht. Auch ohne Hilfsmittel technischer Art kann dieser Führerschein gelesen werden, da er keinen Chip enthält. Folgende Daten werden auf dem aktuellen Scheckkartenführerschein aufgenommen:

  • Vorname
  • Zuname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Ausstelldatum
  • Ablaufdatum
  • Führerscheinnummer
  • Erlangte Fahrerlaubnisklasse mit zugehörigem Datum der Erteilung dieser Erlaubnis und Gültigkeitsdatum der Befristung
  • Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen
  • Nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland Eintragungen anderer EU- oder anderweitiger Mitgliedsstaaten

Zudem ist das Zeichen der EU und das Länderkürzel sowie die Führerscheinklassen vermerkt. Ausländische Behörden dürfen ausdrücklich keine Übersetzung oder internationalen Führerschein anfordern. Solltest Du allerdings einen internationalen Führerschein wollen, so kannst Du diesen auch am Bürgeramt beantragen. Dieser ist drei Jahre lang gültig. In Deutschland ist der internationale Führerschein nicht dem EU-Führerschein gleichgestellt, da dieser nur die Existenz eines nationalen Führerscheins bestätigt.

 

Welche Voraussetzungen müssen für den Führerschein und die Fahrerlaubnis erfüllt sein?

Wichtig für einen Führerschein ist es, einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Darunter kannst Du auch verstehen, dass Du mindestens 185 Tage im Inland lebst. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist das Mindestalter, welches Du für die jeweilige Führerscheinklasse einhalten musst. Es wird zunächst von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geprüft, ob der eingereichte Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis möglich ist. Demnach wird geprüft, ob die Person geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Wenn Du in der Vergangenheit mit Drogen oder Alkohol am Steuer aufgefallen bist, musst Du, um einen positiven Ausgang Deines Antrags zu erlangen, Dich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Die Ausnahme ist, dass Du bis zum Erlangen Deiner Fahrerlaubnis 15 Jahre warten kannst, da nach dieser Zeit im Fahreignungsregister in Flensburg die Delikte gelöscht werden. Um einen Führerschein zu erhalten, musst Du ebenfalls einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

 

Was ist der Sehtest?

Im Straßenverkehr ist es von hoher Bedeutung, dass Du Verkehrszeichen sehen kannst, um sicher fahren zu können. Um dies bewerkstelligen zu können, darf Deine Sehleistung nicht geringer als 70 Prozent sein, Du darfst den Sehtest auch mit Hilfsmittel wie Kontaktlinsen und Brillen durchführen. Diese Hilfsmittel werden in Deinem Führerschein vermerkt.

Du kannst jedoch als Alternative zum Sehtest auch Deine Sehleistung durch Deinen Augenarzt bescheinigen lassen. Eine solche Sehbescheinigung darf maximal zwei Jahre alt sein. Die Gebühr für einen solchen Sehtest wird in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auf 5,40 EUR netto und damit 6,43 EUR brutto festgelegt.

 

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Was ist der Erste-Hilfe-Kurs?

Im Straßenverkehr kommt es aufgrund der Gefahren zu Unfällen. Manche können kaum verhindert werden, weswegen der Erste-Hilfe-Kurs dazu beitragen soll, über Gefahren aufzuklären und die notwendigen Maßnahmen zu zeigen, sollte es zu einem Unfall kommen. Dieser Kurs ist aufgeteilt in den theoretischen und dem praktischen Teil. Solltest Du eine ärztliche Ausbildung abgeschlossen haben, ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nicht notwendig.

In der Regel besteht der Kurs aus 4 Doppelstunden, die in etwa 2 x 45 Minuten dauern. Je nachdem, wo Du wohnhaft bist, musst Du mit Kosten von etwa 15 bis 30 EUR rechnen. Um den Lehrgang zu bestehen, musst Du ihn ernstnehmen, weswegen auch Pünktlichkeit wichtig ist.

 

Wie funktioniert die Fahrausbildung?

Je nachdem, welche Führerscheinklasse Du erwerben möchtest, sieht die Fahrausbildung unterschiedlich aus. Grundsätzlich besteht sie jedoch aus einem theoretischen Unterricht und den praktischen Übungen. In beiden Teilen muss eine Prüfung absolviert werden. Für den Pkw-Führerschein belaufen sich die Kosten meistens auf 1.000 bis 1.800 EUR.

 

Was musst Du über den Führerschein wissen?

Aktuell gibt es 16 Führerscheinklassen, die Du erwerben kannst. Die AM, L und T Klasse werden als nationale Klassen gesehen, was bedeutet, dass diese nur in Deutschland abgelegt werden können.

Seit 2013 gilt nun die begrenzte Gültigkeit des Führerscheins. Für Dich bedeutet das, dass Dein neuer Führerschein 15 Jahre lang gültig ist, was die Fälschung eines Führerscheins verhindern soll. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du eine neue Fahrerlaubnis benötigst, sondern lediglich deinen Führerschein eintauschen musst.

 

Was ist die Probezeit?

Wenn Du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erlangst, beginnt die zweijährige Probezeit. Solltest Du lediglich eine weitere Führerscheinklasse erreichen wollen, beginnt die Probezeit nicht erneut. Die Probezeit kann allerdings verlängert werden. Dein Führerschein ist weg, wenn Du schwerwiegende Verstöße begangen hast. Wenn Du einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße hast, wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahren verlängert.

Unter A-Verstößen verstehen sich schwerwiegende Vergehen, während B-Verstöße weniger schwerwiegende Vergehen sind. Beispiele für A-Verstöße ist das Überholen im Überholverbot sowie die Unfallflucht oder illegale Autorennen. B-Verstöße sind zwar nicht so schwerwiegend wie A-Verstöße, gefährden allerdings die Sicherheit im Straßenverkehr. Beispiele hierfür ist das Telefonieren am Steuer oder das Parken ohne Parkerlaubnis auf der Straße.

 

Welche Strafen erwarten Dich, wenn Du ohne Fahrerlaubnis fährst?

Die Strafe ist sehr hoch, wenn Du ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein fährst. Neben einem hohen Bußgeld kann eine Freiheitsstrafe auf Dich zu kommen. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen beiden Tatbeständen. Während Du ohne Führerschein nur ein Verwarngeld von 10 EUR bekommst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Im Straßenverkehrsgesetz im Paragrafen 21 wird die Strafe noch genauer formuliert. Wenn Du mit einem gefälschten Führerschein fährst, dann wird dies auch als Fahren ohne Fahrerlaubnis gesehen. Zusätzlich kommt eine Urkundenfälschung nach Paragraf 267 des Strafgesetzbuches dazu, was bis zu fünf Jahren Haft bedeutet.

 

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