Halten und Parken

Du solltest als Autofahrer immer wissen, wo Du halten und parken darfst. Hierfür kennst Du bestimmt solche Begriffe wie das „absolutes Halteverbot“ und „eingeschränktes Halteverbot“. Diese beiden Begriffe kommen aus der Straßenverkehrsordnung und werden dort im Paragrafen 12 bestimmt. Du denkst Dir bestimmt oft, Du könntest kurz stehen bleiben und in einen Laden huschen. Vor allem in größeren Städten ist die Parkplatzsuche etwas komplizierter, weswegen man oft Autos sieht, die in zweiter Reihe oder bei einem Verkehrszeichen mit absolutem Halteverbot halten. Nur weil viele das machen, heißt es nicht, dass es auch erlaubt ist. Aus diesem Grund solltest Du alle Verkehrszeichen und sämtlich Regeln im Kopf haben.

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Bußgeldkatalog für falsches Halten – neue Bußgelder

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Bußgeldkatalog für falsches Parken – neue Bußgelder

Falschparken neue

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Bußgeldkatalog für sonstige Parkverstöße

sonstige Parkverstöße

 

Wo darfst Du Halten und wo ist es verboten?

Allgemein ist das Halten an folgenden Orten verboten:

  • Im Bereich von scharfen Kurven
  • An unübersichtlichen oder engen Straßenstellen
  • Auf Bahnübergängen
  • Bei Orten mit Halteverbotsschildern
  • Auf Einfädelungsstreifen
  • Auf Ausfädelungsstreifen
  • In sowie vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

 

Sonstige Parkverbote und Halteverbote:

  • Ausschließlich bei Notfällen ist das Halten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch auf den Seitenstreifen zulässig. Ansonsten ist es verboten.
  • Nur in Ausnahmefällen ist das Halten auf Busfahrstreifen und an Bushaltestellen zulässig.
  • Das Halten auf Schutzstreifen für Radverkehr ist verboten, außer es liegt ein Ausnahmefall vor.
  • Auch das Halten in zweiter Reihe ist nur in Ausnahmefällen gestattet, ansonsten ist es verboten.
  • Bis zu 10 Meter vor einem Lichtzeichen ist das Halten verboten, wenn es dadurch verdeckt wird.
  • Auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen ist das Halten verboten.

 

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Signalisieren nur Schilder ein Parkverbot?

So gut wie jeder Autofahrer erhält einmal einen Strafzettel wegen Falschparken. Meistens wunderen sich die Autofahrer jedoch, wie das passieren konnte, denn eigentlich müsste man doch dort parken können, wo kein Schild für ein Parkverbot angebracht wurde. Das ist nicht der Fall. In der Fahrschule lernst Du gewisse Regeln, die Du beim Parken beachten solltest, schließlich gibt es für das Falschparken mehr als 1.300 Tatbestände im Straf- und Bußgeldkatalog. So bedarf es nicht immer Verkehrszeichen. Unzulässig ist das Parken:

  • Wenn die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  • Bis zu je 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Diese 5 Meter müssen zur Schnittstelle der Fahrbahnkanten eingehalten werden.
  • Vor Einfahrten und Ausfahrten von Grundstücken, wenn die Fahrbahn schmal ist.
  • Vor Bordsteinabsenkungen
  • Über Schachtdeckeln und Verschlüssen, wenn durch eine Parkflächenmarkierung oder Zeichen 315 das Parken auf Gehwegen erlaubt wurde.
  • Absolutes Parkverbot gilt dort, wo durch Schilder oder die bereits erwähnten Vorschriften das Halten untersagt wurde. Sowohl durch ein eingeschränktes als auch durch ein absolutes Halteverbot.

 

Welche Schilder signalisieren ein Park- und Halteverbot?

In der Fahrschule musstest Du dir einige Schilder samt ihren Bedeutungen merken. Doch auch das Halten vor Schildern ist verboten, wenn Du diese verdeckst. In diesen Fällen darfst Du bis 10 Meter vor dem Schild nicht parken.

  • Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): Das Parken im absoluten Halteverbot ist nicht erlaubt. Wenn Du allerdings bei diesem Schild nur hältst, kommt noch kein Bußgeld auf Dich zu. Hier musst Du lediglich ein Verwarngeld bezahlen.
  • Andreaskreuz (Zeichen 201): Du darfst bis zu 10 Meter vor dem Andreaskreuz nicht halten, wenn Du das Zeichen verdeckst. Beim Parken sieht das etwas anders aus. Hier unterscheidet man zwischen innerorts und außerhalb geschlossener Ortschaften. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft darfst Du bis zu 5 Meter weder vor noch hinter dem Andreaskreuz parken. Außerhalb geschlossener Ortschaften darfst Du bis zu 50 Meter vor und hinter dem Zeichen nicht parken.
  • Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone (Zeichen 290.1): In diesem gekennzeichneten Bereich darfst Du maximal 3 Minuten halten. Eine Ausnahme hierfür ist für das Be- oder Entladen, sowie für das Ein- oder Aussteigen.
  • Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1): In diesem Bereich darfst Du nur auf den dafür gekennzeichneten Bereich parken. Das Be- und Entladen sowie das Aus- und Einsteigen ist hier ausgenommen.
  • Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): In diesem Fall darfst Du nicht mehr als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten. Auch hier gilt eine Ausnahme für das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Das Parken in diesem Bereich ist untersagt.
  • Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295): Grundsätzlich ist das Parken auf der Fahrbahn verboten, wenn kein Fahrstreifen von mindestens 3 Meter zwischen dem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie verbleibt.
  • Feuerwehrzufahrt (DIN 1066): Wie bereits erwähnt, ist das Halten in und vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig.
  • Fußgängerüberweg (Zeichen 293): Es ist Dir nicht erlaubt auf oder bis zu 5 Meter vor Fußgängerüberwegen zu halten.
  • Grenzmarkierung (Zeichen 299): Es gibt gewisse Grenzmarkierungen für Halt- sowie Parkverbote. Innerhalb dieser Grenzmarkierungen darfst Du weder parken noch halten.
  • Haltestelle (Zeichen 224): Du darfst bis zu 15 Meter vor und hinter dem Zeichen nicht parken.
  • Vorfahrt gewähren (Zeichen 206): Umgangssprachlich wird dieses Zeichen auch Stoppschild genannt. Hier gilt, dass Du bis zu 10 Meter vor diesem Zeichen nicht halten darfst, sofern Du es verdeckst.
  • Kreisverkehr (Zeichen 215): Du darfst innerhalb eines Kreisverkehrs nicht halten.
  • Leitlinien Schutzstreifen für Radfahrer (Zeichen 340): Es darf nicht auf den durch Leitlinien gekennzeichnete Schutzstreifen für Fahrradfahrer geparkt werden.
  • Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328): Das Halten in einer Nothalte- und Pannenbucht ist nur im Notfall beziehungsweise bei einer Panne zulässig.
  • Parken auf Gehwegen (Zeichen 315): Wenn Dein Fahrzeug insgesamt ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen hat, darfst Du nicht auf Gehwegen parken. Du darfst auch nicht entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen oder der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens parken.
  • Pfeilmarkierungen (Zeichen 297): Auf Strecken der Fahrbahnen, die mit Pfeilen markiert sind, darfst Du nicht halten.
  • Sperrfläche (Zeichen 298): Generell dürfen Sperrflächen nicht genutzt werden, weswegen auch das Parken sowie das Halten auf diesen Flächen untersagt ist.
  • Taxenstand (Zeichen 229): Außer für betriebsbereite Taxen herrscht bei Taxenständen Halteverbot.
  • Vorfahrt gewähren (Zeichen 205): Solltest Du das Zeichen mit Deinem Fahrzeug verdecken, ist das Halten bis zu 10 Meter davor untersagt.
  • Vorfahrtstraße (Zeichen 306): Du darfst nicht außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn einer Vorfahrtstraße parken.

 

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Welche Grundsätze musst Du beim Parken einhalten?

Wer kennt nicht das ewige Leid, nach einer Prüfung einiges zu vergessen. Im Straßenverkehr kann das allerdings schnell zu hohen Strafen und sogar zu Gefahren für Dich und andere führen. Um Strafzettel wegen Falschparken zu vermeiden, solltest Du deswegen die Grundsätze beim Parken kennen und einhalten.

  • Als Fahrer regst Du Dich über die Autos auf, die in zweiter Spur halten oder sogar parken. Wenn Du dann allerdings vergeblich ein Parkplatz suchst, wägst Du ab, in zweiter Spur zu parken. Wenn alle das machen, warum dann nicht auch Du? Die Antwort ist einfach! Das Parken in zweiter Spur stört und beeinträchtigt den Verkehr nicht nur enorm, sondern ist auch verboten. Die einzigen Verkehrsteilnehmer, die neben anderen Fahrzeugen halten dürfen, sind in Ausnahmefällen Taxen. So dürfen Taxen auf dem rechten Fahrbahnrand und am Seitenstreifen parken und halten, wenn sie Fahrgäste aussteigen und einsteigen lassen. Doch auch hier ist wichtig, dass dieses Verhalten keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Natürlich dürfen auch die Fahrgäste nicht in einer Gefahrensituation gebracht werden.
  • Um richtig zu halten, aber auch richtig zu parken, solltest Du den rechten Seitenstreifen nutzen. Hierzu gehören auch die Parkstreifen, die entlang der Fahrbahn hierfür angelegt sind. Wenn das nicht der Fall ist, solltest Du an den rechten Fahrbahnrand heranfahren. Das Halten muss aber grundsätzlich auf der rechten Seite der rechten Fahrbahnseite stattfinden.
  • In Einbahnstraßen und auf Straßen, auf denen sich Schienen auf der rechten Seite befinden, darfst Du ausnahmsweise auf der linken Seite parken. Du darfst allerdings nicht im Fahrraum von Schienenfahrzeugen halten.
  • Solltest Du auch auf dem Gehweg parken dürfen, darfst du auch hier nur den rechten Gehweg nutzen. In Einbahnstraßen darfst du allerdings sowohl den rechten als auch den linken Gehweg verwenden.
  • Sowohl für das Halten als auch für das Parken musst Du darauf achten, Platz zu sparen.
  • Das „Wegschnappen“ von Parkplätzen führt meistens zu hitzigen Diskussionen. Es stellt sich dann natürlich die Frage, wer den letzten Parkplatz bekommt. Auch das regelt die StVO. Es gilt, wer die Parklücke als Erstes erreicht, hat auch den Vorrang. Aber keine Sorge, das bedeutet nicht, dass Du so einfach diesen Vorrang verlierst. Solltest Du an der Parklücke vorbeifahren, mit dem Vorhaben rückwärts einzuparken, behältst Du den Vorrang noch bei. Auch bei anderen Fahrbewegungen, die Du ausführst, um in eine Parklücke zu fahren, gelten diese Vorrangsregelungen. Dies gilt ebenso beim Warten auf eine Parklücke.

 

Wie häufig kommt es zu diesem Verkehrsdelikt?

Wenn Du wegen Falschparken einen Strafzettel erhältst, bist Du nicht alleine. Das Falschparken liegt auf Platz eins des Rankings der kostenpflichtigen Fehler von Autofahrern. Die Bußgelder für diese Ordnungswidrigkeiten führen zu einigen Einnahmen für den Staat. Dadurch, dass die Vergehen mit Sanktionen bis 35 EUR nicht erfasst werden, kann nicht genau gesagt werden, wie hoch diese Einnahmen tatsächlich sind. Wegen Falschparken werden jedoch jährlich mehrere Millionen Strafzettel verteilt.

 

 

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