Fernlicht

Beim Autofahren ist es sehr wichtig, dass Du immer alles sehen kannst. In vielen alltäglichen Situationen kann es vorkommen, dass die Lichtverhältnisse die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Dabei ist es sehr wichtig, dass Deine Lichter am Auto einwandfrei funktionieren. Doch wann darfst Du tatsächlich das Fernlicht einschalten? Wir klären Dich auf!

 

Was ist das Fernlicht?

In der Fahrschule wird Dir gezeigt, welches Licht Du in welcher Situation anschalten kannst. Mit der Zeit kannst Du Dich eventuell nicht mehr an die Theorie erinnern und machst es in der Regel bereits automatisch. Da es allerdings sehr viele verschiedene Arten von Lichter gibt, solltest Du genau wissen, wann Du welches verwendest. Für alle Kraftfahrzeuge ist es vorgeschrieben, dass sie Fernlicht-Scheinwerfer haben. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) findest Du diese Regelung im Paragrafen 50 Absatz 2. Dort wird auch beschrieben, wie viele dieser Scheinwerfer an Deinem Fahrzeug montiert sein sollen.

  • Ein Scheinwerfer: Krafträder sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer Breite von maximal einem Meter müssen einen Scheinwerfer haben. Zudem müssen auch Krankenfahrstühle und andere solche Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 30 km/h aufweisen, einen Scheinwerfer montiert haben.
  • Zwei Scheinwerfer: Mehrspurige Kraftfahrzeuge müssen zwei Scheinwerfer haben.
  • Keine Scheinwerfer, stattdessen Leuchten: Ist Dein Kraftfahrzeug bauartbedingt nur in der Lage, höchstens 8 km/h zu fahren, so muss kein Scheinwerfer angebracht sein. Hier sind dann allerdings Leuchten notwendig.

 

Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir helfen Dir!

 

Wann kannst Du das Fernlicht nutzen?

Du musst dann die Beleuchtungseinrichtung nutzen, wenn die Sicht aufgrund bestimmter Umstände wie bei Dunkelheit und Nebel eingeschränkt ist. Wann Du das Fernlicht eingeschaltet haben musst und wann es aus sein sollte, findest Du im Paragrafen 17 Absatz 2 StVO. Darin ist verankert, dass Du nicht allein mit Standlicht fahren darfst. Zudem darfst Du auch nicht mit Fernlicht fahren, wenn die Beleuchtung auf der Straße ausreichend ist. Fährst Du mit Fernlicht, so musst Du darauf achten, dass Du rechtzeitig abblendest, wenn Dir ein anderes Fahrzeug entgegenkommt. Du musst grundsätzlich darauf achten, dass die Sicherheit zu jeder Zeit sichergestellt ist.

 

Wann musst Du das Fernlicht ausgeschaltet haben?

Kommt Gegenverkehr auf Dich zu, so musst Du das Fernlicht immer ausschalten. Außerdem solltest Du abblenden, wenn ein Fahrzeug vor Dir mit geringem Abstand fährt. Zusätzlich darfst Du Dein Fernlicht nicht anhaben, wenn die Straße ausreichend beleuchtet wird.

Hältst Du Dich nicht an diese Regelungen, so musst Du mit einem Verwarngeld rechnen. Du solltest wissen, dass in der Straßenverkehrsordnung nicht beschrieben wird, wann Du das Fernlicht zwingend einschalten musst.

 

Wozu dient das Fernlicht?

Du bist lediglich dazu verpflichtet, ein Fernlicht zu besitzen. Die Benutzung ist jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Du solltest das Fernlicht jedoch trotzdem nutzen, um die Verkehrssicherheit aller zu gewährleisten. Da das Fernlicht bis zu 200 Meter ausleuchtet, kann die Straße viel besser gesehen werden. Dadurch kannst Du auch Hindernisse früher erkennen.

Ein weiterer Vorteil des Fernlichts ist, dass Du auch schneller fahren kannst, solange Du die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschreitest. In der Straßenverkehrsordnung im Paragrafen 3 Absatz 1 Satz 1 ist festgelegt, dass Du nur so schnell fahren kannst, dass Du innerhalb der Strecke, die Du siehst, anhalten kannst.

 

Darfst Du auch auf der Autobahn mit Fernlicht fahren?

Ja, Du darfst auch auf der Autobahn das Fernlicht verwenden, solange Du niemanden damit blendest.

 

Darfst Du innerorts das Fernlicht verwenden?

In der Regel sind die Straßen innerorts beleuchtet, sodass Du auch kein Fernlicht benötigst. Aus diesem Grund ist die Benutzung des Fernlichts innerorts nicht gestattet. Du darfst lediglich innerhalb der Ortschaft Dein Fernlicht anmachen, wenn es komplett dunkel ist.

 

Darfst Du das Fernlicht als Lichthupe einsetzen?

Die Lichthupe ist grundsätzlich ein Warnzeichen, dass verwendet werden darf, wenn Du andere Verkehrsteilnehmer ein Signal überbringen möchtest. Dabei leuchtest Du kurz mit dem Fernlicht auf. Es ist wichtig, dass Du andere Verkehrsteilnehmer nicht nötigst und dass Du es lediglich nutzt, um andere vor Gefahren zu warnen oder beim Überholen außerorts.

 

Fernlicht

 

Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?

80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.

 

Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann verpasse nicht die Frist und lege jetzt Einspruch ein!

 

Konnten wir Dir weiterhelfen? Dann bewerte uns bitte:

Das könnte Dich auch interessieren: Dein Bußgeldratgeber