Winterreifenpflicht: Was solltest Du wissen?

Winterreifenpflicht: Was solltest Du wissen?

Bußgeldbescheid erhalten? Lege jetzt Einspruch ein!

 

Die warmen Tage neigen sich dem Ende zu, die kalte Jahreszeit ist in Anmarsch. Sobald der Winter vor der Tür steht, ist ein Reifenwechsel notwendig. In diesem Beitrag erzählen wir Dir über die Winterreifenpflicht in Deutschland und welche Konsequenzen es haben kann, wenn Du im Winter mit Sommerreifen unterwegs bist.

 

Die Winterreifenpflicht

Es gibt laut Straßenverkehrsordnung eine Winterreifenpflicht. Doch diese ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Auch keine Vorschrift zu Mindesttemperatur, ab der ein Bußgeld fällig wird, ist vorhanden. So sieht die Winterreifenpflicht gemäß StVO aus:

Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

Es herrscht also eine situative Winterreifenpflicht.

 

Bußgeld­bescheid fehlerhaft? Jetzt Einspruch einlegen!

 

Die Winterreifen

Die Winterreifen kannst du ganz einfach an dem Alpine-Symbol erkennen. Alpine-Symbol ist ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke drinnen. Bis zum 30. September 2024 können außerdem die Reifen mit der Kennzeichnung M+S verwendet werden, sofern diese bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Dabei steht die Kennzeichnung M+S für Matsch und Schnee.

 

Die Winterreifen

 

Wenn Deine Allwetterreifen ein Alpine-Symbol haben, kannst Du diese über das ganze Jahr nutzen. Sind die eventuell doch nur mit M+S Zeichen gekennzeichnet, so kannst du diese nur bis 2024 im Winter nutzen.

 

Welche Strafen drohen fürs Fahren ohne Winterreifen?

Fährst du mit Sommerreifen, so kannst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 60 EUR rechnen, behinderst Du dadurch die anderen, so werden 80 EUR fällig. Kommt es zu einer Gefährdung, dann kannst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 100 EUR rechnen, wenn ein Unfall zufolge kommt, dann 120 EUR. Außerdem kommt immer ein Punkt in Flensburg hinzu.

 

Winterreifen Bußgelder

 

Darf ich auch im Sommer Winterreifen fahren?

Grundsätzlich kannst Du auch im Sommer mit Winterreifen fahren, dies ist nicht ausdrücklich verboten. Sinnvoll ist es allerdings nicht: Winterreifen im Sommer können schlechter haften, die Bremswege sind länger.

 

Versicherung

Fährst Du im Winter mit Sommerreifen, so kann es zu Problemen mit der Versicherungsgesellschaft kommen. In so einem Fall wird es eine Falluntersuchung geben, um feststellen zu können, ob die Versicherung einspringt.

Wegen einer groben Fahrlässigkeit bei einem Unfall können Leistungen der Kaskoversicherung erheblich gekürzt werden. Selbst wenn der Unfall unverschuldet war, kann es zu Problemen kommen.

 

Ausnahmen von der Winterreifenpflicht

Folgende Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen:

  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Einspurige Kraftfahrzeuge (Dazu gehören beispielsweise Motorräder)
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

 

 

Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?

80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.

 

 Hier kostenlos überprüfen!