Wiederholungstäter im Straßenverkehr: Was solltest Du wissen?

Wiederholungstäter im Straßenverkehr: Was solltest Du wissen?

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Wird ein Verkehrsvergehen wiederholt, so sieht der Gesetzgeber härtere Strafen vor. Doch unter welchen Voraussetzungen wird eine Ordnungswidrigkeit als Wiederholungstat gesehen? In diesem Beitrag erzählen wir Dir, was zu Wiederholungstaten zählt und was Du über das Thema wissen musst.

 

Wann gelte ich als Wiederholungstäter?

Begehst Du innerhalb kurzer Zeit zwei oder mehrere Verkehrsverstöße, so kannst Du als Wiederholungstäter eingestuft werden. Dabei spricht man von drastischeren Verkehrsverstößen: Wirst Du beispielsweise 2 Mal mit wenigen km/h zu viel geblitzt, so wirst Du nicht gleich zu einem Wiederholungstäter. Begehst Du allerdings konsequent Geschwindigkeitsüberschreitungen, so geht man von Wiederholungstaten aus.

Als Wiederholungstäter musst Du demnach durch Bußgelder, Punkte in Flensburg und teilweise einem Fahrverbot Einsicht in Dein Fehlverhalten erhalten.

 

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Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gefährdest Du nicht nur Dich selbst oder Deine Beifahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer und Fußgänger. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden deshalb auch hart bestraft. Die Höhe des Bußgeldes hängt in erster Linie von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab.

Wirst Du zweimal bei einem drastischen Tempoverstoß von über 25 km/h innerhalb von 12 Monaten erwischt, dann giltst Du als Wiederholungstäter. Die 12 Monate beginnen, ab dem der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. In der Regel wird die Wiederholungstat mit einem Fahrverbot bestraft.

Doch zum Wiederholungstäter kannst Du auch dann werden, wenn Dein Tempoverstoß mit knapp über 20 km/h festgestellt wird. Es sollte dabei aber zu mehreren Taten innerhalb weniger Monate gekommen sein.

 

Alkohol und Drogen am Steuer

Auch Trunkenheit am Steuer wird vom Gesetzgeber aufgrund der für die Verkehrsteilnehmer ausgehenden Gefahr streng bestraft. Wirst Du zum Wiederholungstäter, so kannst Du mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot und der Anordnung einer MPU rechnen.

Die erste Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 500 EUR, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Wirst Du zum Wiederholungstäter, so kannst Du gleich mit einer höheren Strafe rechnen. Diese Strafen gelten allerdings für einen Promille-Bereich von 1,1. Wird eine höhere Alkohol-Konzentration im Blut festgestellt, so geht man von einer Straftat aus.

 

Wiederholungstäter in der Probezeit

Für Fahrer in der Probezeit gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für reguläre Fahrer. Allerdings werden bei den Fahranfängern die Verstöße in A- und B-Verstöße unterteilt. Die A-Verstöße sind schwerwiegender und werden demnach auch strenger bestraft.

Alkohol oder Drogen am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden als A-Verstöße klassifiziert. Je nachdem, wie schwer der Verstoß ist, drohen Dir als Fahranfänger Bußgelder, Punkte oder Fahrverbot. Zusätzlich wird Deine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert. Außerdem musst Du an einem Aufbauseminar teilnehmen. Begehst Du 3 A-Verstoße innerhalb Deiner Probezeit, so wird Dir Dein Führerschein entzogen.

 

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