Bußgeldbescheid erhalten? Lege jetzt Einspruch ein!
Schon seit 1983 gibt es in Deutschland die Tempo-30-Zone. Die Gedanken dahinter sind der Schutz der Fußgänger, allgemeine Verkehrssicherheit und Lärmreduzierung. In diesem Beitrag erzählen wir Dir, wie Du Dich in der 30er Zone verhalten sollst und welche Sanktionen bei Verstoßen zu erwarten sind.
Welche Regeln gelten für die 30er-Zone?
Regeln, die Du in der 30er-Zone zu beachten hast, sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Aus dem Paragraph 45 Absatz 1c ist zu entnehmen, dass sich eine Tempo-30-Zone immer innerhalb einer Ortschaft befinden muss. Damit sind insbesondere Plätze mit einer hohen Fahrradverkehr- oder Fußgängerdichte und Wohngebiete gemeint.
Die Tempo-30-Zonen werden von den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen der Gemeinde angeordnet.
Eine 30er-Zone kann in folgenden Orten nicht platziert werden:
- Vorfahrtsstraßen
- Kreis-, Landes- und Bundesstraßen (beispielsweise Autobahn)
Laut StVO darf die Tempo-30-Zone Leitlinien, benutzungspflichtige Radwege mit Fahrbahnbegrenzungen und Fahrstreifenbegrenzungen enthalten.
In der 30er-Zone geblitzt
Wirst Du in der 30er-Zone geblitzt, so kannst Du mit bemerkbaren Strafen rechnen. Wie bereits erwähnt, befinden sich die 30er-Zonen grundsätzlich immer innerhalb geschlossener Ortschaften, deshalb fallen hier die Sanktionen besonders hoch aus.
Mit folgenden Sanktionen musst Du rechnen, wenn Du in der 30er-Zone zu schnell unterwegs bist:
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Toleranzabzug
Um die Messungenauigkeiten der Geräte auszugleichen, wird ein Toleranzabzug angewendet. Der Toleranzabzug beträgt grundsätzlich 3 km/h, wenn Du langsamer als 100 km/h unterwegs warst. Warst Du schneller, so beträgt der Toleranzabzug in der Regel 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
Bei speziellen Geräten kann der Toleranzabzug von 5 km/h bei der Geschwindigkeit unter 100 km/h und 5 Prozent bei einer höheren Geschwindigkeit angewendet werden.
Wiederholungstäter: Mehrmals in der 30er-Zone geblitzt
Wirst Du öfters mit einer viel zu hohen Geschwindigkeit geblitzt, so wirst Du schnell zu einem Wiederholungstäter. Für Wiederholungstäter sind härtere Strafen vorgesehen.
Wirst Du 2 Mal innerhalb von einem Jahr mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt, so wird Dir ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Wird laut dem Bußgeldkatalog bereits ein Fahrverbot für den Verstoß vorgesehen, so wird dieser um einen Monat verlängert.
Ob du hierbei in der Tat mehrfach in der 30er-Zone oder woanders geblitzt wurdest, spielt keine Rolle.
Der Zeitraum von einem Jahr beginnt ab dem Zeitpunkt, als der erste Bußgeldbescheid in Kraft getreten ist. Legst Du also nach Erhalt des Bußgeldes spätestens 2 Wochen später keinen Einspruch ein, so gilt der Bescheid als rechtskräftig.
Während der Probezeit in der 30er-Zone geblitzt
Als Fahranfänger kannst Du mit zusätzlichen Sanktionen rechnen. Das ist allerdings nur bei einem A-Verstoß der Fall. Ein A-Verstoß liegt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bereits vor.
Zusätzlich zu den oben genannten Konsequenzen verlängert sich Deine Probezeit um weitere 2 Jahre und Dir wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet.
Begehst Du als Fahranfänger 3 A-Verstoße, so wird Dir Deine Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann dann erst nach dem Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.
Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?
80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.