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Verkehrskontrollen – Was solltest Du wissen?

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Allgemeine Verkehrskontrollen darf die Polizei überall und jederzeit bei allen Verkehrsteilnehmern durchführen. Doch wusstest Du, dass die Polizei nicht alles kontrollieren darf? In diesem Beitrag erzählen wir Dir alles, was Du über Verkehrskontrollen wissen musst!

 

Was dürfen die Polizisten bei einer Verkehrskontrolle?

Bereits während der Verkehrskontrolle können Bußgelder anfallen. Das ist dann der Fall, wenn Dir der Führerschein, das Warndreieck oder der Verbandskasten fehlen. Oder wenn Du die Anweisungen der Polizei ignorierst. Hier findest Du, wie viel solche Verstöße Dich kosten können:

 

Fehlverhalten bei der Verkehrskontrolle

Bei einer Polizeikontrolle unterliegst Du der Duldungspflicht. Eine Mitwirkungspflicht ist in der Regel nicht verpflichtend. Du bist also beispielsweise nicht dazu verpflichtet, gleich vor Ort einen Drogen- oder Alkoholtest durchzuführen. Genauso sieht es bei einer Urinprobe aus.

Im Rahmen einer Kontrolle dürfen Polizeibeamte folgende Dinge kontrollieren:

  • Fahrtauglichkeit des Fahrers
  • Überladung des Fahrzeugs
  • HU-Plakette
  • Brems- und Lichtanlage
  • Erlaubnis bei getunten oder umgebauten Autos
  • Profiltiefe der Reifen (Mindestens 1,6 mm)

 

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Welche Pflichten hat ein Fahrer bei der Verkehrskontrolle?

Du bist dazu verpflichtet, auf die Zeichen der Polizeibeamten zu reagieren. Beim Anhalten kannst Du zwar erst mal weiter in Deinem Fahrzeug bleiben, musst allerdings Radio und Motor abschalten. Außerdem musst Du die Scheibe runterlassen. Solltest Du dazu aufgefordert werden, dann musst Du aus dem Auto aussteigen.

Bei der Kontrolle musst Du Deine Personalien angeben und Dein Fahrzeugschein und Führerschein vorzeigen. Außerdem musst Du beweisen, dass Du Verbandskasten und Warndreieck mit Dir führst.

 

Wozu bist Du als Fahrer nicht verpflichtet?

Als Fahrer bist Du dazu verpflichtet, auf Anfrage Deine Fahrtüchtigkeit zu beweisen. Doch hier stellt sich erst mal die Frage, inwieweit Du Deine Fahrtüchtigkeit unter Beweis stellen musst.

Tatsächlich sind ein Drogen- oder Alkoholtest nur dann zugelassen, wenn ein eindeutiger Verdacht besteht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Du Dich als Fahrer auffällig verhältst oder wenn ein Spürhund anschlägt.

Dasselbe gilt für die Blutabnahme und für ein Drogenschnelltest. Dafür müsste erst mal ein Verdacht von Drogen am Steuer vorliegen. Bist Du Dir sicher, dass der Test nicht anschlagen wird, dann ist es immer empfehlenswert dem Test zuzustimmen.

Als Fahrer bist Du nicht verpflichtet:

  • Eine Urinprobe abzugeben
  • Deinen Personalausweis vorzuzeigen oder allgemein mitzuführen
  • Die Durchsuchung hinzunehmen, sofern diese über eine übliche Durchsuchung hinausgeht
  • Dein Handy durchsuchen lassen

 

Wie verhältst Du Dich bei einer Verkehrskontrolle richtig?

Du sollst auf jeden Fall Ruhe bewahren und Deinen Pflichten nachkommen. Gibt die Polizei ein Zeichen zum Anhalten, so musst Du sofort reagieren. Du darfst keine Kontrolle verweigern.

Bleib im Gespräch höflich und ruhig. Vermeide missverständliche Aussagen, mit denen Du Dich selbst belasten kannst. Du darfst aber die Kontrolle der Polizeibeamten nicht erschweren oder verweigern, denn in dem Fall kann sogar ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

 

 

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