Verbandskasten-Pflicht: Was solltest du wissen?

Verbandskasten im Auto: Was solltest Du wissen?

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Wer einmal Führerschein gemacht hat, der hat auch ein Erste-Hilfe-Kurs besuchen müssen. Dort hast Du gelernt, wie Du sich bei einem Verkehrsunfall verhalten sollst und wie Du gegebenenfalls die Erste Hilfe leistest. Doch damit Du tatsächlich helfen kannst, brauchst Du erst mal ein Verbandskasten im Auto. In diesem Beitrag erzählen wir Dir alles, was Du zum Thema wissen musst und welche Strafen Dir drohen, falls Du kein Verbandskasten mit sich führst.

 

Wer muss ein Verbandskasten mit sich führen?

Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge einen Verbandkasten mitführen, das ist nämlich eine Pflicht. Diese ist im § 35 h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.

Im Auto musst Du ein Verbandskasten nach der DIN 13164 Norm mitführen. Bei einem Bus, der mehr als 22 Plätze hat, müssen 2 Erste-Hilfe-Koffer mitgeführt werden.

Von der Regel sind folgende Fahrzeuge ausgenommen:

  • Krafträder
  • Krankenfahrstühle
  • Fahrzeuge mit der Höchstgeschwindigkeit von unter 6 km/h
  • Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zug- und Arbeitsmaschinen
  • Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen

Auch beim Motorrad bist Du nicht dazu verpflichtet, einen Verbandskasten mitzuführen. Allerdings ist es natürlich ratsam, einen Erste-Hilfe-Koffer dabei zu haben.

 

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Was gehört in ein Verbandskasten?

Wie bereits erwähnt, setzt sich der Inhalt des Verbandkastens nach der DIN 13164 Norm zusammen. Folgende Gegenstände müssen in dem Erste-Hilfe-Set vorhanden sein:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Erste-Hilfe Broschüre
  • 1 Heftpflasterrolle (5 m x 2,5 cm)
  • Einmalhandschuhe (mindestens 4 Paar)
  • 14-teiliges Pflasterset
  • Erste-Hilfe-Schere
  • 4 Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm)
  • Eine Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • 1 Verbandpäckchen klein (K)
  • 1 Verbandspäckchen groß (G)
  • 2 Verbandspäckchen mittel (M)
  • 2 Tücher zur Desinfektion/Hautreinigung
  • 2 Dreiecktücher DIN 13 168-D
  • 1 großes Verbandtuch (60 cm x 80 cm)
  • 1 mittleres Verbandtuch (40 cm x 60 cm)
  • 3 Fixierbinden DIN 61634-FB-8
  • 2 Fixierbinden DIN 61634-FB-6
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)

 

Wird etwas verbrauchst, so musst Du das verbrauchte Verbandsmaterial wieder auffüllen. Alle Gegenstände können auch einzeln erworben werden, achte dabei aber auf die richtige DIN-Norm.

 

 

Verbandkasten hat die Haltbarkeit überschritten

Ist Dein Verbandskasten abgelaufen, so solltest Du einen neuen kaufen. Den nach dem Ablaufdatum können die Materialien nicht mehr für sterile Behandlungen von Wunden eingesetzt werden. Sofern aber nur das Datum auf dem Kasten selbst überschritten wurde, die einzelnen Materialien aber noch in Ordnung sind, kann der Erste-Hilfe-Set mitgeführt werden. Allerdings kann es trotzdem zu Problemen führen, da der Beamter nicht alle Bestandteile einzeln kontrollieren kann. Es kann also schnell ein Bußgeld in Höhe von 5 EUR für einen abgelaufenen oder nicht vorhandenen Verbandkasten fällig werden.

 

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