Auto fährt schnell weg, Unfall, Fahrerflucht

Unfall und Fahrerflucht

Das kann sehr schnell passieren: beim Ausparken ein anderes Auto erwischt oder den Spiegel abgefahren. Fährst Du in so einer Situation weg, dann begehst Du Fahrerflucht. Was nach der Fahrerflucht passieren kann und welche Strafen drohen, erklären wir Dir hier.

 

Wann begehe ich Fahrerflucht?

Hältst Du nach dem Berühren eines anderen Fahrzeugs nicht sofort an, so machst Du Dich sofort strafbar. Du darfst also auf keinen Fall ein paar Meter weiterfahren oder sich schnell ein Kaffee nebenan holen. Wenn Du als Unfallverursacher weiterfährst, so begehst Du automatisch die Fahrerflucht.

 

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Wie hoch Deine Strafe für die Fahrerflucht ausfällt, hängt grundsätzlich von der Höhe der angerichteten Schaden ab. Laut dem Paragraph 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) droht Dir nach der begangenen Fahrerflucht entweder eine Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

Außerdem kommen auch die verkehrsrechtlichen Konsequenzen auf Dich zu. Du bekommst 2 oder 3 Punkte in Flensburg, es kann zu einem Fahrverbot bis zu 3 Monate und gegebenenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig?

So verhältst Du Dich nach einem Unfall richtig:

  • Halte sofort an
  • Sichere die Unfallstelle mit dem Warndreieck (Auf der Autobahn mind. 200 m von der tatsächlichen Unfallstelle entfernt, auf der Landstraße mindestens 100 m)
  • Gegebenenfalls den Notruf 112 anrufen und die erste Hilfe bei den verletzten leisten
  • Unfall der Feuerwehr oder Polizei melden
  • Räume die Fahrbahn und sichere die Spuren (z.B. mit Fotos)
  • Notiere wichtige Daten wie Datum, Uhrzeit, Ort, Name des Fahrers, Telefonnummer, Anschrift, Kennzeichen der Fahrzeuge, Halter des Fahrzeugs, Versicherungsdaten, Daten von möglichen Zeugen.
  • Informiere die Versicherung. Dies sollte innerhalb einer Woche passieren. Unfälle mit einem tödlichen Ausgang müssen allerdings binnen 48 Stunden gemeldet werden.

 

Wenn keine andere Person in den Unfall verwickelt wurde, solltest Du mindestens 30 Minuten warten, bevor Du zu der nächsten Polizeidienststelle fährst. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Du beim Einparken ein Auto angefahren hast. Hinterlasse auf jeden Fall Deine Kontaktdaten gleich am Unfallort und fahre nach 30 Minuten zur Polizei.

 

Fahrerflucht in der Probezeit

Begehst Du Fahrerflucht in der Probezeit, so wird Dein Vergehen besonders hart bestraft. Die Fahrerflucht wird als A-Verstoß eingeordnet.

Bei einem A-Verstoß wird Deine Probezeit automatisch auf 4 Jahre verlängert. Auch die Anordnung zum Idiotentest kann auf Dich zukommen. Außerdem kannst Du je nach Schwere Deiner Tat mit normalen Konsequenzen wie Geldstrafen, Punkten in Flensburg, Fahrverbote, Entzug des Führerscheins oder einer Freiheitsstrafe rechnen.

 

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