Tempolimit an Schulen

Tempolimit an Schulen – Was gilt an Feiertagen und in den Ferien?

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Sowohl Kinder als auch ihre Eltern freuen sich auf den Sommer und die wohlverdienten Ferien. Die Schulen leeren sich über den Sommer und die Freibäder und Parks füllen sich. Da an Schulen zu bestimmten Tageszeiten viele Kinder unterwegs sind, gilt hier üblicherweise Tempo 30. Wenn allerdings keine Kinder da sind, muss man sich trotzdem an das Tempolimit an Schulen halten? Und wie sieht es eigentlich bei Feiertagen aus? Wir klären Dich auf!

 

Wozu dient Tempo 30 bei Schulen?

Wenn man sich an die Schulzeit erinnert, weiß man, dass vor den Schulen meistens viel los ist. Kinder wollen nach der Schule schnell den Nachmittag genießen und schwärmen nachhause. Verkehrsteilnehmer werden dabei schnell übersehen. Zudem sind die Gefahren des Straßenverkehrs besonders im jungen Alter schwer einzuschätzen. So sollen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder in jedem Fall besonders geschützt werden. Um für Verkehrssicherheit zu sorgen und auch andere Verkehrsteilnehmer dazu zu bewegen, aufmerksam zu sein, werden Tempolimits meist während den Schulzeiten eingeführt.

 

Gilt das Tempolimit an Schulen auch während den Ferien?

Sie kennen die Verkehrszeichen, bei denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung für begrenzte Zeiten geregelt ist. Natürlich muss das Tempolimit bei Schulen nicht zwangsläufig zeitlich begrenzt sein. Es ist eine berechtigte Frage, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auch während den Schulferien oder Feiertagen gilt. Leider findest Du hierzu keine gesetzliche Grundlage. Im Paragrafen 3 Absatz 2a StVO wird beschrieben, dass durch die verminderte Geschwindigkeit und die höhere Bremsbereitschaft, eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen werden soll. Verkehrsteilnehmer müssen sich demnach so verhalten, dass keine Kinder gefährdet werden. Ferien oder Feiertage werden nicht erwähnt. Du musst allerdings trotzdem damit rechnen, dass sich Kinder auf dem Gelände aufhalten, da auch Ferienveranstaltungen nicht ausgeschlossen sind.

 

Gibt es bereits Rechtsprechungen bezüglich Feiertage?

Du wirst es schon vermutet haben, aber in der Vergangenheit haben sich bereits einige Verkehrsteilnehmer mit der Frage beschäftigt, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auch an Feiertagen gilt. Sehen wir uns das mal genauer an. Üblicherweise werden Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Schulen zeitlich begrenzt. Dabei gelten diese in der Regel nur Montag bis Freitag und zu bestimmten Tageszeiten.

In der Vergangenheit gab es bereits die Fälle, in denen Fahrer davon ausgingen, das Tempolimit wäre lediglich an den Tagen, an denen auch Schule ist und nicht an gesetzlichen Feiertagen. In einem solchen Fall entschied das OLG Brandenburg, dass einzelnen Verkehrsteilnehmern nicht die Verkehrssicherheit überlassen werden soll. Der Verkehrsteilnehmer soll demnach nicht selbst entscheiden, ob an gesetzlichen Feiertagen die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. (OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.09.2019, (2Z) 53Ss-OWi 488/19 (1774/19)) Diese Rechtsprechung zeigt, dass man sich auch konsequenterweise an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten soll, wenn Schulferien oder Feiertage sind.

 

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Gibt es widersprüchliche Rechtsprechungen?

Wir haben nun gesehen, dass das OLG Brandenburg der Auffassung war, dass Verkehrsteilnehmer nicht eigenständig urteilen sollen, wann Vorschriften gelten und wann nicht. Du musst Dich laut diesem Beschluss auch an das Tempolimit halten, wenn Ferien oder Feiertage sind.

Wie so oft bei rechtlichen Angelegenheiten, gibt es auch Rechtsprechungen, die widersprüchlich sind. Das Amtsgericht Wuppertal beschloss, dass an Feiertagen kein Tempolimit 30 vor den Schulen einzuhalten ist. (Amtsgericht Wuppertal, Urteil v. 08.01.2014, 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13)

Woran musst Du Dich aber jetzt halten. Auch wenn es hierzu keine eindeutige Regelung gibt, solltest Du Dich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Da es sich hierbei um die Sicherheit von Kindern handelt, ist besondere Aufmerksamkeit auch an Feiertagen und Ferien geboten.

 

Was passiert, wenn das Tempolimit an Schulen nicht eingehalten wird?

Hältst Du Dich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen, so musst Du mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob es sich um Feiertage, Ferien oder Schultage handelt.

Die Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften sind meist strenger. Du musst beispielsweise mit einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn Du 21 km/h zu schnell warst. Auch ein Fahrverbot ist möglich. Das wird dann angesetzt, wenn Du das Tempolimit mit über 31 km/h überschritten hast.

 

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