Motorrad-Bußgeldkatalog: Diese Strafen können anfallen!

Motorrad-Bußgeldkatalog: Diese Strafen können anfallen!

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Es gibt keinen eigenständigen Bußgeldkatalog fürs Motorrad, den es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem Beitrag erzählen wir Dir, worauf Du als Motorradfahrer achten musst und welche Strafen bei Vergehen drohen.

 

Überholen mit dem Motorrad

Für gewöhnlich sind Motorräder viel schmaler als normale Autos und schlängeln sich oft an den roten Ampeln und bei Stau schnell durch. Doch solches Verhalten mit dem Motorrad ist nicht zulässig. Für solches Verhalten sind laut Bußgeldkatalog bestimmte Strafen vorgesehen.

Beim Überholen müssen Motorräder genügend Seitenabstand zu den anderen Fahrzeugen behalten. Deshalb gestaltet es sich mit Überholen als schwierig. Auch das rechts Überholen der Fahrzeuge, die sich auf der linken Fahrbahn derselben Fahrtrichtung befinden, ist untersagt.

Folgende Strafen werden für den Verstoß des Verbots beim Rechtsüberholen können verhängt werden:

  • Geldbuße für Verstoß innerorts – 30 EUR
  • Außerorts – 100 EUR und 1 Punkt in Flensburg
  • Außerorts mit Gefährdung – 120 EUR und 1 Punkt in Flensburg
  • Außerorts mit Unfall – 145 EUR und 1 Punkt in Flensburg

 

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Helmpflicht und Verkehrsverbote

Auch für Motorradfahrer gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Als Motorradfahrer solltest Du unter anderem neben den gewöhnlichen Schildern auf das Schild Nummer 255 achten. Auf dem Verkehrszeichen ist ein Motorradfahrer abgebildet, das Schild wird mit Rot umrandet. Siehst Du dieses Verkehrszeichen, so darfst Du diese Straße mit den Krafträdern jeder Art nicht befahren.

 

Verkehrszeichen 255

 

Außerdem solltest Du auch die Helmpflicht ernst nehmen. Wirst Du beim Verstoß erwischt, so können folgende Sanktionen auf Dich zukommen:

 

Motorrad Bußgelder

 

Tuning

Hast Du vor, Dein Motorrad zu tunen, so musst Du die Veränderungen vom TÜV genehmigen und in deine Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen. Machst Du das nicht, so verliert die Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit.

Beim Fahren mir ungültiger Betriebserlaubnis können zwischen 50 und 90 EUR fällig werden. Wird die zulässige Fahrzeugabmessung nicht eingehalten, so wird ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR fällig. Bei Abgase- oder Lärmbelästigung wäre ein Bußgeld von 80 EUR denkbar.

 

Geschwindigkeitsüberschreitung

Hier gelten dieselben Tempolimits wie für die Autofahrer. Auch wenn die Blitzer auch bei einem Motorrad ausgelöst werden, bestehen die Schwierigkeiten beim Identifizieren des Fahrers.

Der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung unterteilt sich in Tempoverstöße innerorts und außerorts.

Innerorts gilt:

Motorrad Geschwindigkeit innerorts

 

Außerorts gilt:

 

Motorrad Geschwindigkeit außerorts

 

Beleuchtung

Auch bei Motorrädern sind gewissen Beleuchtungseinrichtungen wie zum Beispiel Abblendscheinwerfer oder Blinker ein Muss. Als Motorradfahrer musst Du die Vorschriften zur Beleuchtung beachten, sonst kannst Du ein Bußgeld kassieren. Hast du beispielsweise den Blinker nicht gesetzt, so sind schnell 10 EUR fällig. Fährst Du bei ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht oder fährst Du bei schlechter Sicht mit Standlicht, so kann ein Bußgeld zwischen 10 und 35 EUR verhängt werden. Ein Bußgeld zwischen 20 und 35 EUR wäre auch dann fällig, wenn Du die Beleuchtung im verdreckten Zustand oder bei nicht rechtzeitigen Abblendung denkbar. Fährst Du durch Nebel, Regen oder Schnee ohne Abblendlicht, so kann auf Dich ein Bußgeld zwischen 25 und 60 EUR kommen.

 

 

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