Mit Firmenwagen geblitzt: Was solltest Du wissen?

Mit Firmenwagen geblitzt: Was solltest Du wissen?

 

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Du wurdest mit Deinem Firmenwagen geblitzt? Da fragst Du Dich bestimmt, wie es weitergeht? Wer muss das Knöllchen bezahlen? Diese und viele andere Fragen beantworten wir für Dich in diesem Beitrag!

 

Geblitzt auf einer Dienstfahrt: Wer muss zahlen?

Bist Du auf einer Dienstfahrt zu schnell gefahren und wurdest geblitzt, dann musst Du das Bußgeld selbst tragen. Auch wenn das Fahrzeug dem Unternehmen gehört, muss die Firma nicht für die Ordnungswidrigkeit aufkommen. Denn in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Natürlich kann Dein Chef freiwillig die Kosten übernehmen, müssen tut er es aber nicht.

Grundsätzlich werden die Regelungen für etwaige Kosten vertraglich vorab festgehalten. In der Regel muss der Arbeitnehmer selber für Reparaturkosten, Extraausstattung, Benzin und Bußgeldbescheide aufkommen. Dies gilt übrigens auch oft für Postboten, Busfahrer, Taxifahrer oder LKW-Fahrer.

 

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Wie wird der Fahrer ermittelt?

Wie bereits erwähnt wurde, gilt in Deutschland die Fahrerhaftung. Deshalb muss die Polizei bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erst mal den Namen des Fahrers ermitteln. Die Firmenwagen sind in der Regel entweder auf den Firmeninhaber oder auf den Namen der Firma registriert. Um die Identität des Fahrers herauszufinden, wenden sich die Behörden in der Regel bei der Firma. Also bekommt das Unternehmen ein Zeugenfragebogen zugeschickt.

Die Geschäftsführung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Namen des Fahrers weiterzugeben. Eine Aussage darf nur dann verweigert werden, wenn zu dem Fahrer ein verwandtschaftliches Verhältnis besteht.

 

Sollte die Firma es verweigern, die Identität des Fahrers weiterzugeben, kann die Polizei zur Hilfe gebeten werden. Also kann es dazu kommen, dass die Polizeibeamten unangekündigt nach dem Fahrer in der Firma suchen.

 

Mit dem Firmenwagen geblitzt: Wie hoch sind die Strafen?

Wurdest Du mit dem Dienstwagen geblitzt, so drohen Dir die üblichen Bußgelder, ggf. Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Hier findest Du die Tabellen, die die Strafen beinhalten:

 

Pkw: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts 

 

Geschwindigkeitsüberschreitung

Pkw: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung

 

Wann tritt die Verjährung ein?

Die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit einem Dienstwagen unterliegen denselben Verjährungsfristen wie alle anderen. Demnach hat die Behörde 3 Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid oder den Zeugenfragebogen zu verschicken. Nach dem Ablauf der Frist ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.

 

 

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