Kindersitz im Auto: Was solltest Du wissen?

Kindersitz im Auto: Was solltest Du wissen?

 

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Auch Deine Kinder sind von der Anschnallpflicht umfasst. In der Regel haben die Kleinen allerdings eine ungeeignete Körpergröße für einen Gurt, deshalb muss ein Kindersitz her. In diesem Beitrag erzählen wir Dir alles rund um den Kindersitz.

 

Kindersitzpflicht

Die Kindersitzpflicht für Babys und Kinder besteht in Deutschland bereits seit 1993 und ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst. Laut dieser müssen alle Kinder bis 12 Jahren oder einer Körpergröße von 150 cm in einem Kindersitz gesichert werden.

Die Kindersitzpflicht schützt sowohl die Kinder als auch den Fahrer, falls es zu einer Unfallsituation oder einer scharfen Bremsung kommt.

 

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welches Kindersitzsystem Du verwenden musst, der Kindersitz muss lediglich nur eine amtliche Genehmigung besitzen. Der Kindersitz muss den UN/ECE- Regelungen entsprechend gebaut sein. Sollte der Kindersitz mit einer „1“ oder mit einem „E“ gekennzeichnet sein, dann kannst Du den Sitz ohne Bedenken nutzen.

 

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Welche Kindersitze gibt es?

Zu den Kindersitzen zählen zahlreiche Sitzvarianten, wie zum Beispiel:

  • Babyschale (für Säuglinge)
  • Reboard-Kindersitz (geeignet für Kleinkinder bis zu 4 Jahren)
  • Folgesitz (bis 12 Jahre)
  • Kindersitzerhöhung (bis 12 Jahre)

 

Der UN/ECE-Regelungen entsprechen aktuell zwei Normen:

  • R 44: Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Richtet sich nach Gewicht)
  • R 129: Verbesserten Kinderrückhaltesysteme zur Verwendung in Kraftfahrzeugen (Richtet sich nach Körpergröße)

 

R 44:

 

Kindersitz R 44

 

R 129:

 

Kindersit R 129

 

Kindersitz vorne oder hinten aufstellen?

Laut ECE-Regelung 44 kann der Kindersitz in der jeweiligen Klasse folgendermaßen abgestellt werden:

  • Klasse 0+: entgegen der Fahrtrichtung
  • Klasse I: in oder entgegen der Fahrtrichtung
  • Klasse II: in und entgegen der Fahrtrichtung
  • Klasse III: in oder entgegen Fahrtrichtung

 

Nimmst Du eine Babyschale mit, so darf diese nur dann auf dem Beifahrersitz platziert werden, wenn kein Airbag vorhanden ist oder dieser deaktiviert ist. Außerdem dürfen Babyschalen nur entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Erst ab 15 Monaten dürfen Babys in Fahrtrichtung sitzen.

Kleinkinder und ältere Kinder können auf dem Beifahrersitz transportiert werden. Der Beifahrersitz sollte in die hinterste Position gebracht und die Rücklehne gerade aufgerichtet werden.

 

 

Welche Bußgelder drohen, wenn Kinder ohne Kindersitz transportiert werden?

Ein Verstoß gegen die Kindersitzpflicht wird nicht so streng geahndet. Es kommt erst mal nur ein Verwarngeld in Höhe von 30 EUR auf Dich zu. Solltest Du aber Deiner Elternpflicht nicht nachgehen, so kann es Dir ein Punkt in Flensburg bringen.

 

Bußgelder

 

Kindersitzpflicht im Bus und Taxi

In einem großen Bus mit dem Gewicht von über 3,5 Tonnen besteht keine Kindersitzpflicht. Fährst Du mit einem kleineren Bus, dann bräuchte Dein Kind ein Kindersitz.

In einem Taxi gilt folgende Regel: Der Taxi-Fahrer sollte 2 Kindersitze ab einem Körpergewicht von 9 kg mitführen. Entspricht die Gewichtsklasse nicht dem tatsächlichen Gewicht ihres Kindes, so darf das Kind ohne Kindersitz transportiert werden.

 

 

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