Lkw-Fahrer, Kabinenschlafverbot, Arbeitsbedingungen, Vorschriften, Bußgeld, Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit

Kabinenschlafverbot für Lkw-Fahrer

Das Leben der Lkw-Fahrer wäre für viele unvorstellbar: Wochen- und teilweise monatelang sind die Truckfahrer unterwegs, ohne ihre Familie zu sehen. Dazu kommen noch die überfüllten Rastplätze, dürftige Ernährung und harte Arbeitsbedingungen. Viele Lkw-Fahrer müssen die Nächte in der Schlafkabine verbringen.

Nun ist seit dem 01.01.2022 ein Kabinenschlafverbot in Kraft getreten, um die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer zu verbessern.

 

Was wurde besprochen?

Bereits Anfang Dezember 2018 wurde das Kabinenschlafverbot bei einer Konferenz in Brüssel verhandelt. Das Ziel dieser Verhandlung war, die Arbeitsbedingungen für fast zwei Millionen Lkw-Fahrer zu verbessern.

Das Kabinenschlafverbot gilt in allen EU-Staaten und wird nur bei der Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit eingesetzt, nicht für die tägliche Ruhezeit. Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden betragen.

 

Wer muss sich an das Kabinenschlafverbot halten?

Das Kabinenschlafverbot gilt grundsätzlich für alle Fernfahrer, die sich an das Fahrerpersonalgesetz halten müssen. In der Regel handelt es sich dabei um die Fahrer, die Personen oder Güter befördern. Bei solchen müsste außerdem ihre Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden.

 

Kritik am Beschluss

Viele Lkw-Fahrer sehen ihre Kabinen als Schlaf- und Wohnzimmer: Es ist gemütlich eingerichtet und teilweise sehr gut ausgestattet. Manche Lkw’s mit rückenschonenden Schlafmöglichkeiten, Mikrowellen, Fernseher, Internet und sogar Gardinen an den Seitenfenstern ausgestattet. Unternehmen und die Fahrer stecken also viel Geld in die Ausstattung der Lkw-Kabine.

Die Verkehrsminister möchten die Lkw-Fahrer allerdings lieber in einem Hotel sehen als in dem Truck. Noch unklar ist, wie die Hotelsituation geregelt werden soll. Den aktuell gibt es nicht so viele Hotelplätze mit einem Lkw-Parkplatz.

 

Welche Vorschriften zur Arbeitszeiteneinteilung für Lkw-Fahrer müssen eingehalten werden?

Um die Lkw-Fahrer von der Übermüdung zu bewahren und damit die Unfallquote zu mindern, gelten gesetzlich vorgegebene Lenk- und Ruhezeiten in Deutschland. Mit anderen Worten sind für die Fernfahrer genau Vorschriften vorgegeben, wie lange sie unterwegs sein dürfen und wann sie eine Pause machen müssen.

  • Täglich beträgt die Ruhezeit elf Stunden. Bei der täglichen Ruhezeit besteht für die Fahrer kein Kabinenschlafverbot.
  • Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden betragen und am Stück genommen werden.
  • Unter Umständen kann die wöchentliche Ruhezeit auf 24 Stunden reduziert werden. Die fehlenden 21 Stunden müssen allerdings in der kommenden Woche nachgeholt werden.

 

Welche Bußgelder drohen?

Vielleicht war die neue Vorschrift gut gemeint, dennoch ist sie kaum durchführbar. Leider interessiert es den Gesetzgeber nicht und es wurden bereits die Bußgelder für Nichteinhaltung festgesetzt. Die Missachtung kostet dem Fahrer 60 EUR pro angefangene Stunde. Kann die Spedition nicht nachweisen, dass sie den Fahrer dazu angewiesen haben, in einer Unterkunft zu übernachten, so können diese mit einem Bußgeld in Höhe von 180 EUR je angefangener Stunde rechnen.

 

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