Verkehrsrecht

Höhere Bußgelder und neue Verkehrswege ab 1. Januar 2017

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Deutschland sowie auch in Europa inkraft. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Änderungen ab 1. Januar 2017 in Deutschland:

  • Die Kfz-Hauptuntersuchung wird sich verteuern. Dabei variiert der Betrag je nach Bundesland zwischen 35 EUR bis 54,86 EUR.
  • Radfahrer müssen zukünftig Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, wenn keine besondere Radfahrerampel vorhanden ist. Bislang waren hierfür die Fußgängerampeln maßgebend.
  • Kleinkrafträder und neue Motorräder müssen ab Januar 2017 der Schadstoffnor Euro 4 entsprechen.

Änderungen in Europa zum 1. Januar 2017:

  • Italien und die Niederlande erhöhen ihre Bußgelder für Verkehrsverstöße erheblich, was vor allem Urlauber treffen wird.
  • Beim Telefonieren in Italien ohne Freisprecheinrichtung muss künftig mit einem Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten gerechnet werden.
  • In Frankreich besteht Handschuhpflicht für Motorradfahrer.

Weitere geplante Änderungen, bislang jedoch noch nicht umgesetzt:

In Deutschland soll neben dem Handyverbot am Steuer künftig auch ein Verbot für Tablets (wie z.B. I-Pad) gelten. Darüber hinaus ist für diese Verstöße eine Erhöhung der Bußgelder geplant.