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Handy am Steuer: Welche Strafen gibt es?

Das wird bestimmt keine Überraschung für viele sein, dass die Nutzung des Handys am Steuer verboten ist. Wirst du erwischt, so kommt eine Strafe auf dich zu: Dir droht in so einem Fall ein hohes Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und manchmal sogar ein Fahrverbot.

 

Was sind die Regeln?

Seit Oktober 2017 gibt es neue Regelungen bezüglich des Handyverbots am Steuer. Dabei ist der § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) entscheidend. Als Autofahrer kannst du demnach ein elektronisches Kommunikationsgerät während der Autofahrt nur dann nutzen, wenn

  • Zur Nutzung und Bedienung ein kurzer Blick auf das Handy erfolgt
  • Das Handy weder in der Hand liegt noch aufgenommen wird

Handys bzw. Smartphones, Tablets usw. dürfen also nur dann während der Fahrt benutzt werden, wenn du das Gerät nicht in der Hand hältst, sondern es in der Halterung platziert ist. Außerdem darf nur ein kurzer Blick auf das Handy vom und hin Verkehrsgeschehen und nur, wenn die Wetter-, Sicht-, Verkehrs- und Straßenverhältnisse dies zulassen.

 

Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß gegen das Handyverbot?

Folgende Bußgelder drohen dir bei einem Verstoß gegen das Handyverbot:

 

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Auch als Fahrradfahrer darfst du dein Handy nicht während der Fahrt benutzen. Bleibst du allerdings stehen, so kannst du dein elektronisches Gerät ohne Einschränkungen nutzen.

 

Darf ich mein Handy als Navi benutzen?

Kommt darauf an. Die Handynutzung während der Autofahrt ist grundsätzlich verboten. Das betrifft auch die Nutzung des Handys als Navigator. Wird dein Handy allerdings in der Halterung aufbewahrt, so ist die Nutzung bedingt möglich.

 

Darf ich elektronische Einparkhilfen nutzen?

Du darfst eine elektronische Einparkhilfe nur bei Schrittgeschwindigkeit verwenden. In so einem Fall darfst du außerdem auch länger auf den Bildschirm schauen.

 

Ich wurde mit dem Handy während der Probezeit geblitzt: Was nun?

Benutzt du während deiner Probezeit ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät am Steuer und wirst dabei geblitzt, so kommt auf dich ein Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg zu. Zusätzlich verlängert sich auch deine Probezeit: Statt 2 Jahre musst du dann ganze 4 Jahre in der Probezeit bleiben. Außerdem wird dir ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet.

Schärfere Sanktionen drohen, wenn das nicht der erste Verstoß in deiner Probezeit gewesen war.

 

Wie sieht es aus, wenn der Motor abgeschaltet ist?

Wird der Motor abgeschaltet, so darfst du deine elektronischen Geräte ganz ohne Einschränkungen nutzen. Du darfst diese auch ganz normal dafür in die Hand nehmen. Folgendes gilt allerdings nicht, wenn du dein Motor nur über die Start-Stopp-Funktion ausschaltest.

 

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