Halteverbot, Verkehrsverstoß, Verkehrsschild, Schild, Verbot, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Einspruch

Halteverbot: Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Das Missachten von Halteverbot ist einer der am häufigsten vorkommenden Verkehrsverstoße in Deutschland. Oft wird für so ein Verstoß auch ein Bußgeld fällig. Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden die Verstöße noch teurer für dich. Welche Folgen dir bei Verstößen drohen und was du über Halteverbot wissen musst, erzählen wir dir hier.

 

Halten oder Parken?

Halten ist nicht mit dem Parken gleichzusetzen. Wo Halten erlaubt ist, kann parken verboten sein und andersherum. Aber was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Verlässt du dein Fahrzeug oder hältst du tatsächlich länger als 3 Minuten, so geht man vom Parken aus. Das Halten wird in der StVO folgendermaßen beschrieben: „Eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist.“

In dem Paragrafen 12 StVO wird außerdem klar definiert, wo das Halten unzulässig ist. Das Halten ist an den folgenden Stellen verboten:

  • Unübersichtlichen und engen Straßenstellen
  • Ausfädelungs- und Einfädelungsstreifen
  • Im Bereich von scharfen Kurven
  • In amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • Auf Bahnübergängen

Paragraf 18 verbietet zusätzlich das Halten auf der Autobahn und Seitenstreifen. Das Halten auf Fußgängerüberwegen und unmittelbar davor ist ebenfalls nicht zulässig.

 

Absolutes und eingeschränktes Halteverbot

Es wird in Deutschland zwischen zwei Halteverbot-Arten unterschieden: dem absoluten und eingeschränkten Halteverbot.

Wie der Name schon sagt, ist beim absoluten Halteverbot das Halten grundsätzlich komplett verboten.

Beim eingeschränkten Halteverbot kannst du tatsächlich bis zu einem bestimmten Umfang halten. Hier gilt: Du darfst dein Fahrzeug nicht verlassen und du darfst nicht länger als 3 Minuten halten.

Hier findest du alle Verkehrsschilder, die du auf der Straße sehen kannst:

 

ußgelder, Halteverbot, Schilder, Verkehrsschilder, Einspruch, Bußgeldbescheid

Halteverbot an den Werktagen: Gilt es auch für den Samstag?

Die Antwort ist ja. Samstag zählt offiziell ebenfalls zu den Werktagen. Also gilt das Halteverbot auch samstags. Sollte das Halteverbot an dem gesamten Wochenende nicht gelten, so wird ein Zusatzschild mit „Mo-Fr“ angebracht.

 

Was kann ein Verstoß gegen Halteverbot kosten?

Aktuell liegen die Bußgelder noch zwischen 10 und 35 EUR. Dabei ist es aktuell auch nicht wichtig, ob du gegen ein absolutes oder ein eingeschränktes Halteverbot verstoßen bist. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich danach, ob du den Verkehr behindert hast oder ordnungswidrig gehalten hast. Sollte der Fall besonders schlimm sein, beispielsweise solltest du Einsatzfahrzeug der Feuerwehr behindert haben, so würde das aktuelle Bußgeld bei 65 EUR und einem Punkt in Flensburg liegen.

Hier findest du die Liste der aktuellen Bußgelder für Halten und Parken:

 

Halteverbot, Bußgelder, Höhe der Bußgelder

Der geplante Bußgeldkatalog sollte voraussichtlich folgender Maßen aussehen:

 

Geplanter Bußgeldkatalog 2021

 

Wusstest du, dass Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können?

80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.

 Hier kostenlos überprüfen!