Fußgänger, Fußgängerüberweg, Bußgeld

Fußgänger: Bußgeldkatalog und Regeln im Straßenverkehr

Bußgeldbescheid erhalten? Lege jetzt Einspruch ein!

 

Die Regeln im Straßenverkehr gelten nicht nur für die Auto- oder Fahrradfahrer, auch Fußgänger müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Sonst können auch den Fußgängern Bußgelder drohen. In diesem Beitrag werden wir Dir erzählen, was Du als Fußgänger über die Regeln und Strafen im Straßenverkehr wissen musst.

 

Welche Regeln gelten für Fußgänger?

Zu den wichtigsten Regeln für Fußgänger im Straßenverkehr gehören nach § 25 StVO:

  • Sofern Gehwege vorhanden sind, müssen diese benutzt werden. Die Fahrbahn darf nur dann benutzt werden, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden sind. Innerorts ist es Dir gestattet, sowohl am rechten als auch am linken Fahrbahnrand zu gehen. Außerorts darfst Du nur am linken Fahrbandrand gehen, soweit es zumutbar ist.
  • Eine Fahrbahn darfst Du entweder an der dafür vorgesehenen Stelle oder an der kürzesten Stelle überqueren. Dabei sollte das zügig gemacht werden, der Fußgänger sollte das unter der Beachtung des Verkehrs machen.
  • Es ist verboten, über Absperrungen zu klettern bzw. zu steigen.
  • Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit müssen Fußgängergruppen hintereinanderlaufen.
  • Du darfst eine Gleisanlage nur an einer vorgesehenen Stelle betreten.
  • Führst Du sperrige Gegenstände oder ein Fahrzeug mit, verhinderst Du dadurch andere Fußgänger. Deshalb musst Du am rechten Rand der Fahrbahn laufen.

 

Bei Rot über die Ampel

Läufst Du über eine rote Fußgängerampel, so liegt ein Verstoß vor. Für den Verstoß wird ein Verwarngeld in Höhe von 5 bis 10 EUR fällig, wenn es infolgedessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.

Bei wiederholtem Verstoß können Dir allerdings auch Punkte drohen. Solltest Du auch da weiter machen und wirst erwischt, dann droht Dir ein Eintrag ins Fahreinigungsregister.

 

Wann droht ein Bußgeld?

Der Bußgeldkatalog für Fußgänger sieht vergleichsweise geringe Strafen für Ordnungswidrigkeiten vor. Wie bereits erwähnt, zahlst Du fürs Überqueren einer roten Ampel 5 bis 10 EUR. Steigst Du über eine Absperrung werden ebenfalls 5 bis 10 EUR fällig. Solltest Du eine Autobahn betreten, musst Du mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 EUR rechnen. Doch die Strafe ist bestimmt das kleinste Problem bei der Sache, immerhin besteht für einen Fußgänger Lebensgefahr auf der Autobahn.

 

Bußgeldkatalog, Strafen, Fußgänger, Tabelle

 

Bußgeldkatalog, Strafen, Fußgänger, Tabelle

 

 

Punkte in Flensburg für Fußgänger

In Deutschland kann Dir tatsächlich auch eine Punktestrafe drohen. Das kann allerdings nur beim Überqueren von einem Bahnübergang trotz geschlossener Schranke passieren. Bei allen anderen Fällen werden in der Regel nur Bußgelder verhängt.

Das Punktesystem ist tatsächlich nicht nur für Autofahrer relevant. Bereits ab dem 12. Lebensjahr kann eine Punktestrafe ins Punkteregister eingetragen werden. Solltest Du eine Fahrerlaubnis bekommen wollen, wird erst mal die Höhe der Punkte in Flensburg abgefragt. Hast Du bereits zu viele Punkte angesammelt, kann Dir der Erhalt einer Fahrerlaubnis verweigert werden.

 

Bußgeld­bescheid fehlerhaft? Jetzt Einspruch einlegen!