Frustriert im Straßenverkehr, Beleidigung, Beamtenbeleidigung

Beleidigung im Straßenverkehr: Welche Strafen drohen?

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Beim Autofahren kann man sich manchmal echt aufregen! Auch wenn es ärgerlich sein kann, solltest Du Dich aber nicht zu Entgleisungen hinreißen lassen, denn Beleidigen oder Mittelfinger zeigen kann echt teuer werden! In diesem Beitrag erzählen wir Dir alles, was Du über Beleidigungen im Straßenverkehr und deren Konsequenzen wissen musst.

 

Grundregel des Straßenverkehrs

Jeder Autofahrer muss der Grundregel des Straßenverkehrs laut § 1 StVO folgen:

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“.

Die Grundregel setzt fest, wie die Verkehrsteilnehmer sich im Straßenverkehr verhalten sollen.

 

Wie wird Beleidigung strafrechtlich definiert?

Beleidigung im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt, wie sich viele denken und stellt eine Straftat dar. Wer seine Emotionen nicht unter Kontrolle hat, kann tief in die Tasche greifen: Beleidigende Entgleisungen können mehrere Tausend EUR kosten. Außerdem kann Dir neben der Geldstrafe sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. Solltest Du handgreiflich werden, so kann es zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren kommen.

 

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Wie hoch fallen Strafen für Beleidigungen im Straßenverkehr aus?

Eine feste Strafe darfst Du nicht erwarten, denn es gibt keinen allgemein verbindlichen Strafenkatalog für Beleidigungen im Straßenverkehr. Es wird von den Gerichten immer im Einzelfall entschieden. Werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, so hat man Orientierungshilfen für die Ahndung von Beleidigungen im Straßenverkehr.

Hier ein paar Beispiele:

  • Bekloppter = 250 EUR
  • Witzbold = 300 EUR
  • Dumme Kuh = 300 EUR
  • Leck mich = 300 EUR
  • Blödes Schwein = 500 EUR
  • Arschloch = 1.000 EUR
  • Wichser = 1.000 EUR
  • Trottel = 1.000 EUR
  • Schlampe = 1.900 EUR
  • Miststück = 2.500 EUR
  • Alte Sau = 2.500 EUR

 

Beleidigende Gesten solltest Du ebenfalls lieber sein lassen. Hier sind ein paar Beispiele, was solche Gesten für Strafen mit sich brachten:

  • Zunge rausstrecken = 150 bis 300 EUR
  • Vogel zeigen = 750 EUR
  • Scheibenwischer-Geste = 1.000 EUR
  • Mittelfinger zeigen = 4.000 EUR

 

Wiederholt sich Dein Fehlverhalten, so fallen höhere Strafen an. Da musst Du höhere Tagessätze zahlen und kannst eventuell mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

 

Beamtenbeleidigung

Solltest Du bei einer Straßenverkehrskontrolle einen Polizeibeamten beleidigen, dann wird auch eine Strafe nach § 185 StGB wie bei „normalen“ Beleidigungen fällig. „Trottel in Uniform“ wurde schon mal mit 1.500 EUR geahndet. Auch duzen einen Polizisten kann ganz schön teuer werden, denn dafür kannst Du bis zu 600 EUR zahlen.

 

Punkte in Flensburg

Seit der Punktereform werden die Beleidigungen im Straßenverkehr nicht mehr mit Punkten in Flensburg geahndet. Heute werden lediglich nur sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße bepunktet. Als Nebenstrafe kann Dir allerdings ein Fahrverbot verhängt werden.

 

 

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