Autokennzeichen in Deutschland: Was solltest Du wissen?

Autokennzeichen in Deutschland: Was solltest Du wissen?

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Das weiß bestimmt jedes Kind: Das Autokennzeichen dient dazu, das Fahrzeug und den Halter des Fahrzeugs identifizieren zu können. In diesem Beitrag erzählen wir Dir alles, was Du zum Thema Autokennzeichen in Deutschland wissen musst und welche Strafen für Verstöße vorgesehen sind.

 

Wozu braucht man ein Autokennzeichen?

Das erste Kennzeichen wurde bereits vor über 100 Jahren eingeführt.

Das Nummernschild hilft bei der Zuordnung des Fahrzeugs und des Halters. Zusätzlich weist ein Autokennzeichen eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs nach. Außerdem wirst Du durch die angebrachte TÜV-Plakette informiert, wann der nächste Termin für die Hauptuntersuchung ansteht.

Je nach Bundesland und von Kreis zu Kreis variiert sich die Zeichenfolge der Nummernschilder.

Nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) handelt es sich beim Missbrauch der Kennzeichen um eine Straftat.

 

Welche Kennzeichen gibt es?

Tatsächlich gibt es in Deutschland unterschiedlichste Kennzeichen, darunter zum Beispiel:

  • Das übliche amtliche Kennzeichen, auch Nummernschild genannt
  • Wechselkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Saisonkennzeichen
  • Wunschkennzeichen
  • Überführungskennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
  • Händlerkennzeichen (Rotes Kennzeichen)
  • Grünes Kennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Sonderkennzeichen, dazu gehören beispielsweise diplomatische oder polizeiliche Kennzeichen
  • 3D-Kennzeichen

 

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Wie werden deutsche Autokennzeichen beschriftet?

Die Beschriftung des Kennzeichens setzt sich aus der Erkennungsnummer und aus den Unterscheidungszeichen. Bei den Unterscheidungszeichen gelten folgende Regeln: Das Unterscheidungszeichen darf aus maximal 3 Buchstaben bestehen und soll den Verwaltungsbezirk der Zulassung des Fahrzeugs angeben.

Die Erkennungsnummer setzt sich in der Regel aus ein bis zwei Buchstaben und maximal 8 Zeichen. Dabei sind Umlaute wie „Ö“, „Ä“ oder „Ü“ nicht zulässig. Außerdem sind bestimmte Kombinationen, die eine anderweitige Bedeutung haben, ebenfalls nicht erlaubt. Dazu gehören beispielsweise SD, HJ, NS, SS, AH, HH und 88. Manche Kombinationen können auch regional untersagt werden. So sind die Erkennungsnummer, die mit Z beginnen in Köln untersagt, weil in der Kombination mit dem Unterscheidungszeichen würde es „KZ“ ergeben.

 

Plakette

Zwischen der Erkennungsnummer und dem Unterscheidungszeichen ist die Plakette platziert. Die eckige Plakette dient als Nachweis für die Abgasuntersuchung, die runde für die Hauptuntersuchung. Vom Jahr zu Jahr hat die Plakette eine andere Farbe.

Auf 12 Uhr befindet sich die Zahl. In diesem Monat muss dann die nächste Untersuchung gemacht werden.

 

Sanktionen

Solltest Du die Kennzeichen unkenntlich machen (beispielsweise abdecken), so kannst Du mit einem Bußgeld nach StVO rechnen. Dieser beträgt 5 EUR.

Hier findest du eine Übersicht aus möglichen Sanktionen in Bezug auf das Kennzeichen:

 

Autokennzeichen

 

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