Anhörungsbogen

Anhörungsbogen erhalten – was nun?

Vor dem Bußgeld­bescheid kommt meist der Anhörungs­bogen. In diesem Moment fragen sich viele Verkehrsteilnehmer: Was nun? Muss ich darauf antworten, und falls ja, was?

Wird Ihnen ein Verkehrs­verstoß vorgeworfen, so erhalten Sie als Erstes einen Anhörungs­bogen von Polizei oder Bußgeld­behörde.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Den meisten Verkehrsteilnehmern ist in diesem Moment nicht klar, dass sie als Betroffener das grundgesetzlich garantiere Recht zu schweigen haben. “Ein Betroffener braucht sich gegenüber den Ermittlungs­behörden nicht zu dem ihm vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern”, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ken-Tobias Herbig aus Berlin. Lediglich die Angaben zu seiner Person sind verpflichtend, also vollständiger Name, Wohnanschrift, Geburts­datum und Geburtsort. Da der Behörde diese Angaben jedoch bereits meistens bekannt sind, erübrigt sich auch diesbezüglich eine Rückantwort. Nach Angaben von Fachanwalt Ken-Herbig kann der Anhörungsbogen also theoretisch ganz ignoriert werden.

“Und eine seriöse Ersteinschätzung des Sachverhalts und der Rechtslage kann immer erst nach Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte durch einen Rechtsanwalt erfolgen”, so Rechtsanwalt Herbig weiter.

Je nach Fall kann es also ratsam sein, gar keine Angaben zu machen, so dass die Behörde keine weiteren Ermittlungen gegen den wahren Verkehrs­sünder – oft ein Familien­mitglied – einleiten kann. Dies lohnt sich oft, da Ordnungs­widrigkeiten im Straßen­verkehr in den meisten Fällen bereits nach drei Monaten verjähren, so dass dann eine weitere Verfolgung ausgeschlossen ist, wenn die Bußgeld­behörde bis dahin nicht die Ermittlungen gegen den richtigen Betroffenen bekannt­gegeben hat.

Nutzen Sie daher also auch nach Erhalt eines Anhörungsbogens bereits den Service von bussgeldprüfer.de, um eine Ersteinschätzung der Rechtslage zu erhalten. Dabei ist jemand, der eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung hat, in den meisten Fällen im Vorteil, da diese dann für die Anwalts­kosten im Fall der Verteidigung im Bußgeld­verfahren meist aufkommen muss.