Verkehrskontrolle

Wenn Du mit dem Auto unterwegs bist, hoffst Du, dass Du ohne Unterbrechungen bei deinem Ziel ankommst. Eine allgemeine Verkehrskontrolle ist in der Regel eher stressig. Kein Wunder, dass Du Dich dann vor einer solchen Kontrolle graust. In der Regel wissen die meisten nicht, wie sie sich bei einer Verkehrskontrolle verhalten sollen und welche Pflichten und Rechte Du hast. Wir erklären Dir hier, was Du zu tun hast.

 

Wann darf Dich die Polizei anhalten?

Im Paragrafen 36 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass die Polizei keinen Grund benötigt, um Autofahrer anzuhalten. Demnach steht es der Polizei zu, jederzeit eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Du als Autofahrer hast die Pflicht, rechts ranzufahren und stehen zu bleiben. Wenn Du dies nicht machst, musst Du ein Bußgeld in Höhe von 70 EUR zahlen und bekommst einen Punkt in Flensburg. Wenn Du heraus gewunken wirst, solltest Du auf jeden Fall reagieren.

Du bist jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Im Gesetz ist klar definiert, welche weiteren Tests und Untersuchungen die Polizisten durchführen dürfen. Du bist nicht dazu verpflichtet, jede Untersuchung durchzuführen. Wichtig ist, dass Du Deine Rechte kennst.

 

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Wie solltest Du Dich bei einer Verkehrskontrolle verhalten?

Wir raten Dir, höflich und ruhig zu bleiben. Folgende Tipps solltest Du kennen:

  • Du solltest keine Verkehrsverstöße sofort zugeben: Dieser Tipp klingt erstmal irritierend. Wenn Dich ein Polizist jedoch fragen sollte, ob Du Kenntnis darüber hast, warum Du angehalten wurdest, ist ein Schulterzucken meist die beste Reaktion. Du kannst auch sagen, dass Du Dich dazu nicht äußern möchtest. Wenn Du jedoch zugibst, was Du getan hast, kannst Du aus der Angelegenheit kaum noch herauskommen. Zumal kann es sein, dass Du für etwas gestehst, was Du nicht getan hast. Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, stehen Deine Chancen deutlich besser, wenn Du noch nichts zugegeben hast.
  • Kooperiere bei Deinen Pflichtangaben: Du bist dazu verpflichtet, Deinen Führerschein zu zeigen. Ein Bußgeld wird auf Dich zukommen, wenn Du Deinen Führerschein nicht bei Dir hast. Solange Du Deine notwendigen Informationen und Papiere weitergegeben hast, sind Deine Pflichten erfüllt. Auf weitere Fragen kannst Du neutral antworten.

 

Was darf die Polizei verlangen?

Grundsätzlich darf Dich die Polizei anhalten und Dich dazu auffordern, Dein Fahrzeug zu verlassen. Zudem darf sie Deinen Fahrzeugschein sowie den Ausweis und Führerschein verlangen. Des Weiteren ist es der Polizei gestattet, zu kontrollieren, ob Du ein Warndreieck und Verbandskasten bei Dir hast.

 

Was darf die Polizei nur mit Deiner Zustimmung verlangen?

Die Polizei darf nicht Dein Auto ohne Deine Zustimmung untersuchen. Auch eine Alkoholkontrolle durch ein Messgerät bedarf Deine Zustimmung. Die üblichen Tests, wie das Laufen auf einer Linie oder der Pupillentest dürfen auch nur mit Zustimmung durchgeführt werden. Solltest Du bei der Frage schweigen, zählt das als Zustimmung. Wenn Du diese Tests nicht durchführen willst, musst Du ausdrücklich verweigern. Laut Paragraf 36 Absatz 5 StVO sind diese Tests keine Bestandteile der allgemeinen Verkehrskontrolle.

Ohne Deine Zustimmung können Polizisten keine körperlichen Tests, wie Deine Blutabnahme oder Urinprobe verlangen. Hierfür benötigt es ein gerichtlicher oder staatsanwaltlicher Beschluss. Die Polizei selbst darf nur bei tatsächlichen Hinweisen auf die Einnahme von Alkohol oder Drogen solche Tests verlangen.

 

Wann darf ein Alkohol- oder Drogentest verlangt werden?

Ein typischer Hinweis, der Polizisten erlaubt einen Alkoholtest durchführen zu lassen, ist ein Alkoholatem. Gerötete Augen zählen nicht als hinreichender Hinweis, da dies auch in anderen Situationen möglich ist. Doch auch wenn es einen Hinweis gibt, kannst Du die Untersuchung dennoch verweigern.

 

Darf Dich die Polizei mit auf die Wache nehmen?

Wenn Du Dich nicht sehr kooperativ zeigst, kann die Polizei vorschlagen, Dich mit auf die Wache zu nehmen. Du kannst Dich weigern, der Polizei auf die Wache zu folgen.

 

Darf Dich die Polizei durchsuchen?

Du bist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle lediglich verpflichtet den Polizisten nach Aufforderung Dein Warndreieck und Verbandskasten zu zeigen. Um Dein Fahrzeug zu durchsuchen, benötigt ein Polizist spezielle Gründe, ansonsten darfst Du diese Untersuchung verweigern. Sollten bestimmte Gründe und Hinweise zur Durchsuchung vorliegen, so darf die Polizei Dein Auto ohne Zustimmung durchsuchen.

 

Verkehrskontrolle

 

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