Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wusstest Du, dass ein großer Teil der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind? Nachdem der Bußgeldkatalog weiter verschärft wurde, kommen hohe Sanktionen auf Dich zu, wenn Du einen Bußgeldbescheid erhältst. Es kann schnell zu Fahrverboten und Punkten führen. Doch kannst Du Dich gegen einen Bußgeldbescheid wehren? Du hast die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wie das funktioniert, erklären wir Dir hier.

 

Was ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Erhältst Du einen Bußgeldbescheid, so hast du die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dieses Rechtsmittel steht Dir zur Verfügung. Natürlich musst Du dabei auch vorsichtig sein. Du kannst dem Einspruch gegen Deinen Bußgeldbescheid eine Begründung hinzufügen, musst es jedoch nicht. Solltest Du es tun, raten wir Dir, bei Deinen Angaben vorsichtig zu sein.

 

Wann kannst Du Einspruch einlegen?

Sobald Du einen Bußgeldbescheid erhalten hast, musst Du schnell handeln. Solltest Du Dich dazu entscheiden, Einspruch einzulegen, musst Du dies innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung gemacht haben. Diese Zustellung erfolgt in der Regel durch die Post inklusive Zustellungsurkunde. Dabei kann der Bescheid einerseits persönlich übergeben, andererseits auch in den Briefkasten geworfen werden. Hast Du Einspruch eingelegt, so musst Du das Bußgeld dann bezahlen, wenn der Einspruch erfolglos verläuft.

 

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Wie sieht ein Einspruch aus?

Grundsätzlich kannst Du eine Begründung zu Deinem Einspruch formulieren. Du bist jedoch nicht dazu verpflichtet. Es mag irritierend wirken, aber ein einfacher Zweizeiler reicht bei einem Einspruch vollkommen aus. Dieser muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden. Wenn Du Dich dazu entschieden hast, dass Du eine Begründung hinzufügst, so solltest Du darauf achten, dass Du Dich nicht selbst belastest. Professionelle Hilfe kann dir dabei helfen.

 

Wie kannst Du den Einspruch begründen?

Wie bereits erwähnt, musst Du den Einspruch nicht begründen. Zudem solltest Du Dich nicht selbst belasten. Schnell kannst Du Dich mit einer falschen Formulierung selbst belasten. Schreibst Du die Begründung beispielsweise aus der Ich-Perspektive, gibst Du bereits zu, dass Du der Fahrer warst. Folglich kann das Blitzerbild nicht mehr angezweifelt werden. Durch diese Formulierung wird ein schriftliches Eingeständnis geliefert und die Chance auf einen erfolgreichen Einspruch verringern sich.

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Kann eine Fehlmessung Grund für einen Einspruch sein?

Einerseits kannst Du das Blitzerbild anzweifeln. Da Du als Halter eines Fahrzeuges nicht automatisch der Fahrer sein musst, muss zunächst der Fahrer identifiziert werden. Alternativ kannst Du auch einen Einspruch durch eine Fehlmessung begründen. Hierfür sind jedoch technische Kenntnisse notwendig. Zudem muss das Mess- beziehungsweise Eichprotokoll des Messgeräts eingesehen werden. Eine Akteneinsicht ist hierfür sinnvoll.

 

Wie sieht das Vorgehen aus?

Ist Dein Einspruch bei den zuständigen Behörden eingegangen, prüfen diese die Aktenlage erneut. Bei dieser Prüfung kann ermittelt werden, dass der Einspruch aufgrund formaler oder technischer Fehler berechtigt ist. Sollte dies der Fall sein, so stellt die Behörde das Verfahren ein. Alternativ kann der Einspruch auch von der Behörde abgewiesen werden. Tritt dies ein, so wird das Bußgeldverfahren vor Gericht landen. Genauere Prüfungen werden dann in der gerichtlichen Auseinandersetzung durchgeführt. In diesem Schritt ist eine Begründung sinnvoll.

 

Kannst Du Deinen Einspruch zurückziehen?

Du kannst Deinen Einspruch auch wieder zurückziehen. Bis zum Gerichtstermin hast Du dafür Zeit. Ziehst Du den Einspruch zurück, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Du musst das Bußgeld bezahlen und alle weiteren Konsequenzen akzeptieren. Möchtest Du Deinen Einspruch im Gerichtstermin zurückziehen, so muss die anwesende Staatsanwaltschaft dem zustimmen.

 

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

 

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