Beleidigungen im Straßenverkehr

Bei viel Aufregung fallen manchmal ein paar Worte, die man im Nachhinein bereut. Wenn der Vordermann im Straßenverkehr zu langsam oder der Hintermann drängelt, kann schon mal eine Beleidigung über Deine Lippen huschen oder ein gewisser Finger gezeigt werden. Diese Beleidigungen haben gewisse Konsequenzen, die wir Dir hier näher erläutern werden.

 

Was sind Beleidigungen?

Grundsätzlich zählen bestimmte Aussagen zu Beleidigungen. Doch nicht nur Worte können als Beleidigung gezählt werden. So solltest Du beispielsweise niemanden einfach den Mittelfinger zeigen oder andere herabwürdigenden Gesten machen. Auch das Duzen eines Polizisten wird als Beleidigung gesehen. Diese Beleidigungen können für Dich zu einer hohen Strafe führen. Prinzipiell raten wir Dir, auf Beleidigungen zu verzichten.

 

Du hast jemanden im Straßenverkehr beleidigt? Dann verpasse nicht die Frist und lasse jetzt Deinen Bußgeldbescheid prüfen!

 

Gibt es einen Bußgeldkatalog für Beleidigungen?

Grundsätzlich existiert kein Bußgeldkatalog für Beleidigungen im Straßenverkehr, trotzdem werden Beleidigungen geahndet. In einem Gerichtsprozess wird dann über Deine individuelle Strafe entschieden. Bei einer Anzeige aufgrund des Zeigens Deines Mittelfingers im Straßenverkehr können 4.000 EUR Strafe auf Dich zukommen. Da es allerdings, wie bereits erwähnt keinen Strafenkatalog gibt, kann diese Geldstrafe auch anders gestaltet sein. Sämtliche obszönen Gesten können hohe Geldstrafen für Dich bedeuten, wenn es zu einer Anzeige kommt. Du fragst Dich jetzt wahrscheinlich, welche Gesten dann im Straßenverkehr möglich sind, ohne eine hohe Geldstrafe zu bekommen. Wenn Du Deine Geste an niemanden richtest und beispielsweise lediglich Deine Hand an die Stirn schlägst oder eine Kopfbewegung machst, die Deine Gefühlssituation verdeutlicht, wird das in der Regel nicht als Beleidigung gesehen. Es ist allerdings trotzdem ratsam, solche Gesten tunlichst zu vermeiden und im besten Fall Ruhe und Balance zu behalten.

 

Beleidigungen

 

Wie sieht es bei der Beamtenbeleidigung aus?

Im Sprachgebrauch wird auch die Beamtenbeleidigung verwendet. So wird deutlich, dass nicht nur die Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch die von Amtsträgern wie Polizisten und Beamten mit einer Geldstrafe geahndet wird. Anders als es vermuten lässt, ist die Beamtenbeleidigung kein gesonderter Straftatbestand und fällt aus diesem Grund genauso wie bei anderen aus. Wie bereits erwähnt, ist auch das Duzen eines Polizisten eine Beleidigung. Solltest Du Dich also in einer Verkehrskontrolle befinden, so raten wir Dir Beleidigungen zu vermeiden.

 

 

Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?

80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.

 

Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann verpasse nicht die Frist und lege jetzt Einspruch ein!

 

Konnten wir Dir weiterhelfen? Dann bewerte uns bitte:

Das könnte Dich auch interessieren: Dein Bußgeldratgeber