Autokennzeichen

Ein beliebtes Reisespiel für Kinder ist es, die Autokennzeichen und Automarken der anderen zu schätzen. Egal welches Auto auf der Straße fährt, eines haben sie immer gemein. Das Autokennzeichen. In Deutschland ist es eine Pflicht, am Auto das Autokennzeichen angebracht zu haben. Doch das ist nicht alles. Wir erklären Dir, wozu das Autokennzeichen dient und was Du dabei beachten musst.

 

Was ist das Autokennzeichen?

Jedes Auto in Deutschland hat ein Autokennzeichen. Der Bestand an Autos in Deutschland ist sehr groß. Aus diesem Grund kann man nicht einfach die Autos dem dazugehörigen Halter zuordnen. Über das Nummernschild kann allerdings der Halter des Fahrzeuges ermittelt werden. Im Zentralem Fahrzeugregister werden die Autos sowie die Fahrzeugdaten registriert und gespeichert.

Außerdem musst Du Dein Auto regelmäßig vom TÜV prüfen lassen. Die Auskunft über die nächste Hauptuntersuchung wird über die TÜV-Plakette möglich.

 

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Welche Kennzeichenarten gibt es?

Neben den Standardkennzeichen siehst Du bestimmt öfters andere Autokennzeichen.

  • E-Kennzeichen: Diese Kennzeichen sehen dem Standardkennzeichen sehr ähnlich, unterscheidet sich allerdings darin, dass hinter der Zahlenkennung noch ein „E“ zu erkennen ist. Diese Kennzeichen sind für Elektroautos und Hybridautos.
  • Diplomatenkennzeichen: Wie es der Name schon vermuten lässt, ist dieses Kennzeichen nur für Diplomaten.
  • Grünes Kennzeichen: Autos, die dieses Kennzeichen haben, sind steuerbefreit und an eine Tätigkeit gebunden.
  • H-Kennzeichen: Das H-Kennzeichen ist vor allem durch das „H“ nach der Zahlenkennung zu erkennen. Dieses Kennzeichen ist für Oldtimer bestimmt. Ein Auto ist dann ein Oldtimer, wenn es über 30 Jahre alt ist.
  • Kennzeichen bei Fahrradträgern: Solltest Du einen Fahrradträger haben, wird dadurch in der Regel das Autokennzeichen überdeckt. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei um ein Wiederholungskennzeichen.
  • Kurzzeitkennzeichen: Dieses Kennzeichen darf nur für gewerbliche Fahrten genutzt werden. Das bedeutet, dass sie für einmalige Überführungsfahrten oder Probe- oder Prüfungsfahrten verwendet werden können. Du erkennst es vorfallen durch die lange Nummerierung sowie dem gelben Bereich mit dem Ablaufdatum.
  • Rotes Autokennzeichen: Diese Kennzeichen sind nur für Werkstätten und Händler bestimmt, da sie für nicht zu zugelassene Fahrzeuge verwendet werden.
  • Rotes H-Kennzeichen: Das rote H-Kennzeichen ist ebenfalls nur für Oldtimer bestimmt. Zu beachten ist, dass dieses Kennzeichen dazu dient, zu zeigen, dass der Oldtimer nur für einen kurzen bestimmten Zeitraum benutzt wird.
  • Saisonkennzeichen: Das Saisonkennzeichen ist nur für eine bestimmte Zeit im Jahr gültig.
  • Tageskennzeichen: Wie es der Name schon sagt, darf dieses Tageskennzeichen nur für die Fahrten zur Hauptuntersuchung, Probefahrten oder zur Überführung für kurze Zeit verwendet werden.
  • Überführungskennzeichen: Das Überführungskennzeichen wird bei Überführungen innerhalb oder in ein anderes Land verwendet.
  • Wunschkennzeichen: Das Wunschkennzeichen ist ein Standardkennzeichen, bei dem Du selbst auf Wunsch die Beschriftung wählst.
  • 3D-Kennzeichen: Auch das 3D-Kennzeichen ist ein Standardkennzeichen, hat jedoch hervorgehobenen Buchstaben und Ziffern.

 

Wie sieht ein Standardkennzeichen aus?

Zunächst ist links das blaue Eurofeld. Daneben ist das Unterscheidungszeichen. Dieses besteht aus maximal 3 Buchstaben und zeigt den Verwaltungsbezirk an. Zudem ist die Erkennungsnummer zu sehen. Neben ein bis zwei Buchstaben sind ein bis vier Nummern erkennbar. Insgesamt sind maximal acht Zeichen auf dem Nummernschild erlaubt. Auf einem Autokennzeichen muss in Deutschland auch eine Prüfplakette angebracht sein. Diese befindet sich zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer. Die Plakette weist die Hauptuntersuchung nach. Du musst darauf achten, dass das Kennzeichen immer gut zu sehen und lesbar ist. Zudem muss sie ordnungsgemäß angebracht sein.

 

Musst Du beim Umzug das Kennzeichen wechseln?

Früher musste bei jedem Umzug das Kennzeichen angepasst werden. Zwischen 2007 und 2015 hat jedes Bundesland die Entscheidungsgewalt über die Umkennzeichnungspflicht gehabt. Demnach konnte jedes Bundesland selbst entscheiden, ob Du dazu verpflichtet bist, das Kennzeichen zu wechseln. Die Umkennzeichnungspflicht ist jedoch deutschlandweit im Januar 2015 entfallen. So darfst du nun immer Dein Kennzeichen behalten, wenn Du umziehst. Du kannst natürlich ein neues Kennzeichen anfertigen lassen, wenn Du möchtest.

 

Was droht Dir, wenn Dein Kennzeichen fehlt?

Das Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür fällt ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR an. Zudem fallen auch Bußgelder an, wenn das Kennzeichen nicht gut lesbar ist oder nicht den Vorschriften entspricht

 

Autokennzeichen

 

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