Anschnallpflicht

Selbst wenn Du Dich an alle Regelungen im Straßenverkehr hältst, kann es trotzdem zu Unfällen kommen. In diesen unglücklichen Fällen kann für Dich der Gurt ein Lebensretter sein. Noch vor den 1970er-Jahren war es in Deutschland typisch, dass der Gurt nicht im Gebrauch war. Das hat sich durch die Gurtpflicht verändert. Was die Anschnallpflicht ist, erklären wir dir hier.

 

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Was ist die Anschnallpflicht?

In Deutschland gilt die Anschnallpflicht seit den 1970er-Jahren. Sie dient dazu, dass im Falle eines Unfalls die Anzahl der Todesopfer so gering wie möglich gehalten werden kann. Dass ein Gurt als Lebensretter fungiert, zeigt sich in Statistiken. Vor 70 Jahren lag die Anzahl an Verkehrstoten bei 21.000. Heute liegt die Anschnallquote bei 98 Prozent und die Unfalltoten haben sich auf 3.200 reduziert, trotz des Anstiegs des Verkehrsaufkommens. Bei der Betrachtung einer Unfallforschung wird deutlich, dass mehr als 25 Prozent der Todesopfer gar nicht oder falsch angegurtet waren. Das zeigt, dass die Anschnallpflicht wesentlich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beiträgt. Grundsätzlich bedeutet die Anschnallpflicht für dich, dass du während einer Fahrt einen Sicherheitsgurt angelegt haben musst.

 

Für wen gilt die Anschnallpflicht?

1974 wurde die Einbaupflicht eingeführt, die besagt, dass in einem Neuwagen Sicherheitsgurte verpflichtend angebracht werden müssen. Zwei Jahre später wurde dann eingeführt, dass während der Fahrt jeder Mitfahrer einen Gurt tragen muss. Sollte der Sicherheitsgurt nicht angelegt sein, droht seit 1984 eine Strafe in Form eines Bußgeldes.

Die allgemeine Anschnallpflicht gilt somit für alle Mitfahrer während einer Fahrt, Kinder sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen. Mitfahrer, die in einem Rollstuhl sitzen, müssen ebenfalls zum Schutz angegurtet sein. Hierfür gibt es geeignete Anschnallsysteme. Wenn ein Kind kleiner als 1,5 m und noch unter 12 Jahren ist, muss zusätzlich ein passender Kindersitz verwendet werden. Zum Schutz gilt die Anschnallpflicht auch während einer Schwangerschaft. Es wird hierbei empfohlen spezielle Vorrichtungen zu verwenden, um das ungeborene Kind im Falle eines Unfalls zu schützen und den Gurt, um den Bauch der Schwangeren zu führen.

 

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Wie sieht die Anschnallpflicht im Bus aus?

Für Linienbusse gilt eine Sonderregelung. In diesen Fällen bist Du nicht dazu verpflichtet, Dich anzugurten, wenn Du ebenfalls stehend mitfahren kannst.

Anders sieht es bei Reisebussen aus. Hier muss seit Oktober 1999 ein Gurt angebracht sein. Die Busse, die bereits zuvor zugelassen wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind, dann müssen sich die Fahrgäste auch anschnallen. Es ist Dir allerdings trotzdem erlaubt, Dich für eine kurze Zeit abzugurten. Dies ist dann erlaubt, wenn Du die Toilette benutzt oder Deinen Sitzplatz wechselst. Ob sich der Fahrgast an diese Pflicht hält oder nicht, liegt bei dem Fahrgast selbst.

Auch bei einem Wohnmobil bist Du verpflichtet, Dich anzugurten.

 

Wie hoch fallen die Bußgelder aus?

Laut dem Bußgeldkatalog musst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 30 EUR rechnen, wenn Du Deinen Gurt bei der Autofahrt nicht angelegt hast. Dieses Bußgeld wird auch verrichtet, wenn Du den Sicherheitsgurt bei einem sich im Auto sitzendem Kind nicht angelegt hast. Sollten mehrere Kinder nicht angegurtet sein, wird das Bußgeld auf insgesamt 35 EUR erhöht.

Wenn ein Kind keinen Sicherheitsgurt umgelegt hat und nicht in einem Kindersitz ist, beträgt das Bußgeld 60 EUR. Neben diesem Bußgeld erhältst Du auch einen Punkt in Flensburg. Sollte das bei mehreren Kindern der Fall sein, beläuft sich das Bußgeld auf 70 EUR. Auch hier erhältst du einen Punkt in Flensburg.

Zudem solltest Du wissen, dass Du mit einer Minderung des Schmerzensgeldanspruchs rechnen musst, wenn Du ohne einen Sicherheitsgurt in einem Unfall verwickelt bist.

 

Anschnallpflicht

 

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