Abgesenkter Bordstein

Wenn Du im Straßenverkehr unterwegs bist, musst Du auf viele unterschiedliche Verkehrsregelungen achten. Da kann es durchaus vorkommen, dass Du manche Situationen falsch einschätzt oder Regelungen nicht im Kopf hast. Was Du beispielsweise bei einem abgesenkten Bordstein zu beachten hast, kann durchaus für Verwirrungen sorgen. Keine Sorge, wir erklären es Dir.

 

Was ist ein abgesenkter Bordstein?

Wie es der Name schon vermuten lässt, erkennst Du einen abgesenkten Bordstein daran, dass die Bordsteinkante sowie der Bürgersteig nahezu auf der Höhe der Fahrbahn sind. Diese Stellen helfen dabei, dass zum Beispiel Rollstuhlfahrer die Straße leichter überqueren können. In der Regel ist ein abgesenkter Bordstein vor allem bei Zu- und Einfahrten eines Grundstücks sowie bei Zebrastreifen.

 

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Wie hast Du Dich bei einem abgesenkten Bordstein zu verhalten?

Solltest Du über einen abgesenkten Bordstein in den Verkehr einfahren, musst Du anderen Verkehrsteilnehmern Vortritt überlassen. Demnach hast Du dann keine Vorfahrt. Zudem musst Du darauf achten, dass Du niemanden behinderst oder sogar gefährdest. Du solltest zudem wissen, dass bei abgesenkten Bordsteinen keine Rechts-vor-Links-Regelung gilt. Du bist in jedem Fall wartepflichtig, wenn du über einen abgesenkten Bordstein in den fließenden Verkehr einfahren möchtest.

Außerdem musst Du anderen Verkehrsteilnehmern durch das Blinken zeigen, in welche Richtung Du fahren möchtest.

 

Darfst Du bei abgesenkten Bordsteinen parken?

Grundsätzlich ist laut Paragraf 12 Absatz 3 das Parken bei abgesenkten Bordsteinen verboten. Hier handelt es sich jedoch um ein Parkverbot. Bei Bordsteinsenkungen darfst Du bis zu 3 Minuten halten. Du musst jederzeit in der Lage sein, wegfahren zu können und musst im Auto bleiben.

In der Straßenverkehrsordnung ist allerdings nicht geregelt, ob Du bei Bordsteinsenkungen parken darfst, wenn diese sich über eine längere Strecke erstrecken. Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Absenkung des Bordsteins nicht vorliegt, wenn diese über die Länge eines Pkws hinausgeht. Gegensätzlich zu dieser Entscheidung steht das Urteil des Kammergerichts. In diesem Urteil wird klar, dass auch bei einer längeren Bordsteinsenkung das Parkverbot gilt. Aus diesem Grund solltest Du grundsätzlich nicht bei abgesenkten Bordsteinen parken.

Doch nicht nur das Parken bei abgesenkten Bordsteinen ist verboten. Du darfst auch nicht auf Gehwegen parken.

 

Mit welchen Konsequenzen musst Du rechnen, wenn Du Dich nicht an die Regeln hältst?

Ähnlich wie bei anderen Regelverstößen musst Du mit Bußgeldern rechnen. Diese liegen in der Regel zwischen 10 und 35 EUR. Solltest Du andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden, werden höhere Bußgelder angesetzt. Zudem musst Du damit rechnen, dass Dein Auto eventuell abgeschleppt wird, wenn Du bei einer Bordsteinabsenkung parkst. Dies wird jedoch je nach Einzelfall entschieden.

 

abgesenkter Bordstein

 

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