Vor dem Bußgeldbescheid kommt meist der Anhörungsbogen. In diesem Moment fragen sich viele Verkehrsteilnehmer: Was nun? Muss ich darauf antworten, und falls ja, was?
Wird Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen, so erhalten Sie als Erstes einen Anhörungsbogen von Polizei oder Bußgeldbehörde.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Den meisten Verkehrsteilnehmern ist in diesem Moment nicht klar, dass sie als Betroffener das grundgesetzlich garantiere Recht zu schweigen haben. “Ein Betroffener braucht sich gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht zu dem ihm vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern”, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ken-Tobias Herbig aus Berlin. Lediglich die Angaben zu seiner Person sind verpflichtend, also vollständiger Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Da der Behörde diese Angaben jedoch bereits meistens bekannt sind, erübrigt sich auch diesbezüglich eine Rückantwort. Nach Angaben von Fachanwalt Ken-Herbig kann der Anhörungsbogen also theoretisch ganz ignoriert werden.
“Und eine seriöse Ersteinschätzung des Sachverhalts und der Rechtslage kann immer erst nach Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte durch einen Rechtsanwalt erfolgen”, so Rechtsanwalt Herbig weiter.
Je nach Fall kann es also ratsam sein, gar keine Angaben zu machen, so dass die Behörde keine weiteren Ermittlungen gegen den wahren Verkehrssünder – oft ein Familienmitglied – einleiten kann. Dies lohnt sich oft, da Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr in den meisten Fällen bereits nach drei Monaten verjähren, so dass dann eine weitere Verfolgung ausgeschlossen ist, wenn die Bußgeldbehörde bis dahin nicht die Ermittlungen gegen den richtigen Betroffenen bekanntgegeben hat.
Nutzen Sie daher also auch nach Erhalt eines Anhörungsbogens bereits den Service von bussgeldprüfer.de, um eine Ersteinschätzung der Rechtslage zu erhalten. Dabei ist jemand, der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, in den meisten Fällen im Vorteil, da diese dann für die Anwaltskosten im Fall der Verteidigung im Bußgeldverfahren meist aufkommen muss.