Wie funktioniert´s im Schnellüberblick:
Knapp 80% der Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind ungerechtfertigt oder nicht ausreichend belegt, so dass gute Chancen auf Überprüfung bestehen.
Nach kurzer Anmeldung über bussgeldprüfer.com oder mit Hilfe unserer App reichen Sie einfach alle notwendigen Unterlagen ein. Unsere Partner-Verkehrsrechtsanwälte prüfen dann für Sie die erhobenen Vorwürfe auf Grundlage der amtlichen Ermittlungsakte.
Sie erhalten eine juristischen Bewertung und entscheiden sich für das weitere Vorgehen.
Durch unsere Partneranwälte werden Sie auf dem Laufenden zu Ihrem Fall gehalten und über jeden Verfahrensschritt durch eine eigene web-Akte informiert.
Ablauf
Bussgeldprüfer.com können Sie bereits beauftragen, nachdem Sie einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid zu einem Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon- oder Überholverstoß aus dem deutschen Straßenverkehr erhalten haben.
Unterlagen einreichen
Reichen Sie nach Anmeldung Ihre Unterlagen per E-Mail oder App bei uns ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem weiteren Vorgehen. Im Fall einer Beauftragung unserer Partnerkanzlei senden Sie die Vollmacht an die Partnerkanzlei umgehend zurück.
Nach Eingang der Unterlagen wird kontrolliert, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und ob der Vorwurf den Anforderungen zur Annahme eines Falles entspricht. Sollten Ihre Unterlagen noch nicht vollständig sein, informieren wir Sie umgehend per E-Mail.
Erfüllt Ihre Anmeldung nicht unseren Kriterien, werden Sie umgehend per E-Mail informiert.
Vorwurfprüfung – Bewertung und Ersteinschätzung
Eine juristische Prüfung Ihres Falles erfolgt immer ausschließlich durch eine dazu befugte Partnerkanzlei. Bussgeldprüfer.com übernimmt hier selbst keinerlei rechtliche Beratung und ist dazu auch gar nicht befugt. Für die Beratung legen die Anwälte der Partnerkanzlei fristgerecht Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle ein. Die Partneranwälte beantragen die umfassende Akteneinsicht.
Anhand der Ermittlungsakte prüfen unsere erfahrenen Verkehrs- und Partneranwälte der Partnerkanzlei die erhobenen Vorwürfe. Diese erste juristische Prüfung und Bewertung dient dazu, die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens in Ihrem Fall einzuschätzen. Sie erhalten die Einschätzung per E-Mail.
Alle bis dahin angefallenen Kosten der Prüfung werden durch bussgeldprüfer.com oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen – Ihre Selbstbeteiligung übernimmt bussgeldprüfer.com.
Recht – einfach – durchsetzen
Möchten Sie nach der Ersteinschätzung weiter gegen Ihr Bußgeldverfahren vorgehen, werden die Partneranwälte alles im rechtlichen Rahmen versuchen die Einstellung zu erwirken bzw. das ursprüngliche Strafmaß zu mildern.
Setzt die Partnerkanzlei die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens durch, zahlen Sie im Erfolgsfall kein Bußgeld und tragen auch keine rechtliche Konsequenzen (zB. Punkte in Flensburg, Fahrverbot).
Weitere Informationen
Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: