Ein neues Urteil des OLG Stuttgart (Az.: 4 Ss 543/15) hat den Rückgriff auf eine Aufzeichnung mit einer Dashcam als Beweismittel in zweiter Instanz erlaubt.
Dabei ist die Frage der Zulässigkeit zwischen Juristen und Datenschützern weiterhin umstritten. Im entschiedenen Fall ging es um einen Rotlichtverstoß, der letztlich nur durch eine anlasslose Aufzeichnung eines anderen Verkehrsteilnehmers nachgewiesen werden konnte.
Der Betroffene wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
Dennoch sollten Betroffene auch zukünftig nicht auf einen Einspruch in solch einem Fall verzichten, da eine endgültige Rechtsprechung eines Bundesgerichts zu diesem Thema weiterhin aussteht.