Fahrschule, Verkehrsunfall, Führerschein

Fahrschule: Verkehrsunfall gebaut?

 

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Wenn Du eine Fahrerlaubnis in Deutschland erhalten möchtest, dann ist der Besuch einer Fahrschule vorausgesetzt. Während dieser Ausbildung ist ein Zusammenspiel von Dir und Deinem Fahrlehrer besonders wichtig.

Denn es soll möglichst nicht zu einem Unfall in der Fahrschule kommen. Normalerweise hat der Fahrlehrer an seinem Sitzplatz Pedale und kann eingreifen, wenn es zu einem Ernstfall kommen sollte.

In diesem Beitrag erzählen wir dir, was du über Haftung und Maßnahmen bei einem Unfall in der Fahrschule wissen musst.

 

Unfall in der Fahrschule

Der Fahrlehrer trägt die Verantwortung und muss einschätzen können, ob der Schüler für eine Sonderfahrt bereit ist. Bei einem Unfall sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Du solltest die Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen, Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen)
  • Gegebenenfalls Rettungsdienst für die verletzten Personen rufen und Erste Hilfe leisten
  • Polizei anrufen

 

Natürlich muss nach dem Unfall die Schuldfrage geklärt werden. Grundsätzlich kann man zwischen 2 Arten der Haftung unterscheiden: Halterhaftung und Fahrerhaftung. Findet ein Verstoß im ruhenden Verkehr statt (zum Beispiel ein Parkverstoß), so haftet der Halter. Bei weiteren Verstoßen und Unfällen im fließenden Verkehr haftet allerdings der Fahrer.

Demnach müsste bei einem Unfall in der Fahrschule eigentlich der Schüler haften, da er ja am Steuer saß. Allerdings gilt in so einem Fall: Sofern der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt und noch unerfahren ist, gilt der Fahrlehrer als Führer des Autos und haftet für die Unfälle. Mit anderen Worten haften im Falle des Unfalls der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule.

 

Schmerzensgeld

Tatsächlich kann der Schüler unter bestimmten Umständen Ansprüche auf Schmerzensgeld dem Fahrlehrer oder der Fahrschule gegenüber haben. Das wäre dann der Fall, wenn der Fahrlehrer die Schutz- bzw. Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt, wodurch der Schüler in eine ungünstige Verkehrssituation geraten ist.

 

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Motorradunfall in der Fahrschule

Willst Du als Fahrschüler einen Motorradführerschein erwerben, so gelten besondere Regelungen. Den auf dem Motorrad kann der Fahrlehrer nicht direkt eingreifen, wenn etwas passieren sollte. In so einem Fall müsste der Fahrlehrer besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Die besondere Verantwortung des Fahrlehrers spielt dabei eine sehr große Rolle.

Besonders wichtig hier ist die gründliche Vorbereitung. Sollte der Übungsleiter bereits nach wenigen Fahrstunden eine Überlandfahrt erlauben, so haftet er in voller Höhe für mögliche Unfallfolgen.

 

Unfall in der Fahrprüfung

Sollte es zu einem Unfall während der Fahrprüfung kommen, so ist die Prüfung sofort zu beenden. Diese gilt dann als nicht bestanden. War das Verhalten des Fahrschülers vorsätzlich, so gibt es die Möglichkeit, eine Sperrfrist zu verhängen. Während der Sperrfrist darf der Schüler keine Fahrerlaubnis erwerben. Die Sperrfrist kann außerdem bei einem Drogen- oder Alkoholkonsum verhängt werden.

Trägt der Schüler keine Schuld an dem Unfall, so wird die Prüfung ebenfalls abgebrochen. In so einem Fall kann der Schüler die Prüfung jedoch später wiederholen.

 

 

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