Häufige Fragen (FAQ)
Über BussgeldPrüfer kannst Du Fälle über die häufigsten Themen zu Bußgeldbescheiden wie: Abstand, Anhörungsbogen, Alkohol, Blitzer, Drogen, Flensburg, Geschwindigkeit, Rote Ampel, Rotlichtverstoß, Parken und Halten, Probezeit sowie MPU und Punkte einreichen. Unsere Partner- und Fachanwälte im Verkehrsrecht beraten und vertreten Dich bei allen Bußgeldverfahren aus dem innerdeutschen Straßenverkehr. Zögere nicht auch Bußgeldfälle im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall über BussgeldPrüfer einzureichen. Bußgeld schnell und unkompliziert per Einspruch abwehren lassen.
Unsere Partneranwälte empfehlen grundsätzlich immer die Einschätzung eines Anwalts einzuholen, wofür die Akteneinsicht unumgänglich ist. Keinesfalls sollten Bußgeldbescheide voreilig akzeptiert werden. Dies gilt mittlerweile auch für bereits bestandskräftige Bescheide. Dabei kann eine Prüfung durch einen Anwalt bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogens erfolgen. Nutze die Möglichkeit der kostenlosen, unverbindlichen Erstberatung und über die Möglichkeit des Quick-Checks.
Nach Mitteilung des Automobilclubs von Deutschland (AvD) in Frankfurt gibt es häufig Fehler bei den Messungen, insbesondere seien die Messakten oft unvollständig. Dies belegt nach Angaben des AvD eine Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT), die bei Auswertung von 1810 Ordnungswidrigkeitsvorgänge feststellte, dass lediglich knapp 15 Prozent der untersuchten Fälle fehlerfrei waren. In den meisten Fällen der anderen 80 Prozent der Verfahren entdeckte die VUT technische oder formale Fehler, welche über unkorrektem Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen reichten. In fünf Prozent der Fälle waren die Mängel nach Mitteilung des AvD „so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen“.(Quelle: https://www.welt.de/motor/article3389873/80-Prozent-aller-Bussgeldbescheide-sind-fehlerhaft.html)
Du hast daher grundsätzlich große Chancen, dass Dein Einspruch erfolgreich ist, da demnach 80% aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind.
Du kannst zunächst eine kostenlose Erstberatung beauftragen. Im Rahmen dieser Erstberatung erhältst Du eine kostenlose Ersteinschätzung sowie Mitteilung der weiteren Möglichkeiten im Falle eines Vorgehens gegen den Bußgeldbescheid durch unsere Partneranwälte.
Du kannst aber auch gleich unsere Partneranwälte für einen vorsorglichen Einspruch zur Fristwahrung der gesetzlichen Einspruchsfrist und Einsicht in die Ermittlungsakte beauftragen. Erst auf Basis des Inhalts der amtlichen Ermittlungsakte kannst Du dann mit unseren Partneranwälten das weitere Vorgehen entscheiden. Nur auf dieser Basis lässt sich sinnvoll beurteilen, ob und welche Einwendungen gegen den Bußgeldbescheid geltend gemacht werden können und ob Verfahrensfehler vorliegen.
Dies hängt in der Regel davon ab, wie schnell unsere Partneranwälte von der jeweils zuständigen Behörde die Akte zur Verfügung gestellt bekommen. Aus Erfahrungswerten können im Durchschnitt die Prüfung sowie die anschließende Beratung innerhalb von 2 - 3 Wochen erfolgen.
Nein. Für die Dienste von BussgeldPrüfer wird grundsätzlich keine Rechtsschutzversicherung benötigt. Insbesondere bietet BussgeldPrüfer selbst keine Rechtsberatung an. Die Beratung durch einen hierzu befugten Rechtsanwalt kann BussgeldPrüfer nicht ersetzen.
Im Rahmen einer späteren Mandatserteilung an unsere Partneranwälte kann jedoch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Weitere Details hierzu besprechen mit Dir die über BussgeldPrüfer beauftragten Anwälte.
Mit Hilfe des kostenlosen Quick-Checks von BussgeldPrüfer kannst Du innerhalb von 5 Minuten eine sofortige erste anwaltliche Ersteinschätzung durch einen Anwalt unserer Partneranwälte erhalten. Danach kannst Du entscheiden, ob Du ein weiteres Vorgehen, z.B. die weitere Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte beauftragen möchten. Hierzu kannst Du auch ganz einfach unsere App für Apple oder Android benutzen.