Winterreifenpflicht

Der Winter in Deutschland beinhaltet meistens Schnee und niedrigere Temperaturen. Problematisch wird es vor allem dann auf den Straßen, wenn die Straßen glatt sind und die Fahrt gefährlicher wird. Um Unfälle zu verhindern, gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Was das ist, erklären wir Dir hier.

 

Wann gilt eine Winterreifenpflicht?

Grundsätzlich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Es ist vielmehr von einer situativen Pflicht die Rede. In der Fahrschule wird Dir in der Regel gesagt, dass Du im Zeitraum von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren solltest. Rechtlich gesehen ist dieser Zeitraum nicht festgesetzt. Du bist dazu verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren, wenn auf den Straßen gewisse winterliche Verhältnisse herrschen. Zu diesen Straßenverhältnissen gehört neben Glatteis unter anderen auch Schneeglätte und Schneematsch. Zudem musst Du bei Eis- und Reifglätte Winterreifen aufziehen.

Zu beachten ist, dass Du auf allen Rädern Deines Fahrzeuges Winterreifen montiert haben musst, um dieser Pflicht nachzugehen.

Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder sowie die Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

 

Du hast gegen die Winterreifenpflicht verstoßen und ein Bußgeldbescheid erhalten? Dann verpasse nicht die Frist sondern lass jetzt Deinen Bußgeldbescheid prüfen!

 

Was sind Winterreifen?

Bei Winterreifen, die ab 01. Januar 2018 hergestellt wurden, ist ein sogenanntes Alpine-Symbol zu erkennen. Somit wird klar, dass die Kennzeichnung mit M+S nicht mehr ausreicht. Solltest Du allerdings noch ältere Winterreifen haben, gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2024. Nur wenn diese Symbole zu sehen sind, gelten auch Ganzjahresreifen als Winterreifen. Prinzipiell ist ein Restprofil von 1,6 mm vorgeschrieben, doch empfehlenswert ist ein Restprofil von 4 mm. Zudem solltest Du nach sechs Jahren Deine Winterreifen austauschen.

Welche Konsequenzen drohen Dir?

Bei dem Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht muss zwischen den Bußgeldern für den Fahrer und dem Halter unterschieden werden. Für den Fahrer gilt ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR, wenn gegen die Winterreifenpflicht verstoßen wird. Sollten andere behindert werden, droht Dir ein Bußgeld in Höhe von 80 EUR und einen Punkt in Flensburg. Für den Halter des Fahrzeuges droht ein Bußgeld in Höhe von 75 EUR und ein Punkt in Flensburg.

Solltest Du im Winter einen Unfall mit Sommerreifen haben, so können die Leistungen Deiner Kaskoversicherung aufgrund der groben Fahrlässigkeit gekürzt werden. Ein Anrechnen eines Mitverschuldens ist von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung dann auch bei einem unverschuldeten Unfall möglich.

 

Winterreifenpflicht

 

Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?

80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.

 

Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann verpasse nicht die Frist und lege jetzt Einspruch ein!

 

Konnten wir Dir weiterhelfen? Dann bewerte uns bitte:

Das könnte Dich auch interessieren: Dein Bußgeldratgeber