Seit dem neuen Bußgeldkatalog befürchten einige Verkehrsteilnehmer Bußgeldbescheide. Doch nicht nur Bußgeldbescheid können den Weg in Deinen Briefkasten finden. Auch Zeugenfragebögen und der Anhörungsbogen können bei Dir landen. Statistiken zufolge wissen viele nicht, dass es sich auch lohnen kann, zunächst den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen und eventuell sogar Einspruch einzulegen. Was Du bei einem Bußgeldbescheid oder einem Anhörungsbogen machen solltest, erklären wir Dir hier.
Was ist der Anhörungsbogen?
Bevor Du einen Bußgeldbescheid erhältst, kannst Du in der Regel mit einem Anhörungsbogen rechnen. Dieser wird zunächst an den Halter eines Fahrzeugs gesendet. Grundsätzlich kann eine Ordnungswidrigkeit dem Fahrzeug zugeordnet werden. Im Anhörungsbogen wird dann der Vorwurf geschildert und der Beschuldigte kann Stellung beziehen.
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Wie solltest Du auf den Anhörungsbogen reagieren?
Grundsätzlich solltest Du den Anhörungsbogen nicht ignorieren, denn Du bist zur Beantwortung des Bogens verpflichtet. In der Regel hast Du eine Woche Zeit, den Anhörungsbogen zu beantworten. Du bist allerdings nur dazu verpflichtet, Angaben zu deiner Person zu machen. Demzufolge bist Du nicht dazu verpflichtet, Dich oder den eigentlichen Fahrer zu belasten.
Wie sieht es mit der Verjährung aus?
In Deutschland verjährt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach drei Monaten. Mit dem Erhalt des Anhörungsbogens wird diese Verjährung unterbrochen. Sollte demnach ein Anhörungsbogen bei Dir eingetroffen sein, so haben die Behörden weitere drei Monate Zeit, den wahren Fahrer zu finden.
Wann musst Du mit einem Anhörungsbogen rechnen?
Um einen Führerschein zu bekommen, musst Du einige theoretische und praktische Stunden absolvieren. In diesen Stunden lernst Du die Verkehrsregeln kennen und musst sie Dir genau einprägen, sodass Du Dich immer an sie hältst. Trotzdem kann es dazu kommen, dass Du einmal zu schnell unterwegs bist und geblitzt wirst. Solltest Du eine Ordnungswidrigkeit wie ein Abstandsvergehen oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, musst Du mit einem Anhörungsbogen rechnen. Dieser wird bei allen Verstößen gegen das Verkehrsrecht an die Beschuldigten versendet. Die Bußgeldbehörde kann anhand des Nummernschildes den Halter des Fahrzeugs herausfinden und dann den Anhörungsbogen an diesen versenden.
Was steht auf dem Anhörungsbogen?
Im Anhörungsbogen werden alle wichtigen Informationen zur Ordnungswidrigkeit aufgelistet. Zudem muss das Vergehen benannt werden. Folgende Informationen sind in der Regel im Anhörungsbogen aufzufinden.
- Art des Verstoßes
- Tatzeit
- Tatort
- Anzahl der Punkte
- Die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes
- Angaben zu den Zeugen
- Beweismittel
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