Bußgeldbescheid erhalten? Lege jetzt Einspruch ein!
Ein Straßenrennen mag in den Filmen cool wirken, doch in der Realität kann Dir der Spaß große Strafen oder sogar Dein Leben kosten. Seit 2017 gilt illegales Straßenrennen nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, sondern als eine Straftat.
Illegale Straßenrennen sind eine Straftat
Ein Autorennen ist grundsätzlich nicht verboten, es handelt sich dabei allerdings um eine Sportart, die nur unter bestimmten Bedingungen ausgeführt werden darf. Findet ein unangemeldetes Straßenrennen statt, so machen sich die Teilnehmer strafbar.
Von einem illegalen Autorennen spricht man, wenn Fahrzeuge beispielsweise ein Beschleunigungsrennen zwischen 2 Ampeln oder unerlaubt gegeneinander auf einer längeren Strecke fahren.
Laut § 315 d StGB geht man von einem Rennen aus, wenn es mindestens 2 Teilnehmer gibt und es dabei um die Geschwindigkeit und einen Wettbewerb handelt. Die Länge der Strecke spielt dabei keine Rolle.
Bußgeldbescheid fehlerhaft? Jetzt Einspruch einlegen!
Wie hoch ist die Strafe für ein illegales Autorennen?
Durch das gewissenlose Verhalten bei einem Rennen auf der Straße gefährdest Du nicht nur dich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und Passanten. Bei dieser Straftat kannst Du also mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen.
Strafmaß dieser Straftat wird vor Gericht verhandelt, dabei wird entschieden, ob eine Gefährdung von Leib und Leben vorgekommen ist.
Stellt das Gericht eine Gefährdung fest, so droht den Beteiligten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe. Wird keine Gefährdung festgestellt, so kannst Du trotzdem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren und einer geringeren Geldstrafe rechnen.
Kommt jemand ums Leben oder wird schwer verletzt, so kann die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre betragen.
Vor 2017 wurden illegale Rennen als eine Ordnungswidrigkeit betrachtet, der Verstoß zog ein Bußgeld von 400 EUR und einen Monat Fahrverbot nach sich.
Welche Nebenstrafen hat ein Straßenrennen noch?
Neben der strafrechtlichen Verurteilung kommen auf die Schuldigen noch folgende Konsequenzen zu:
- Entziehung der Fahrerlaubnis (Dabei wird die Sperrfrist auf mindestens 6 Monate gesetzt. Diese kann bis zu 5 Jahre dauern, in extremen Fällen wäre auch dauerhafte Sperrfrist denkbar)
- Fahrverbot von 1 bis zu 6 Monaten
- Das Fahrzeug kann eingezogen und entzogen werden
Alleinrennen
Auch wenn Du als „Alleinraser“ fährst, machst Du Dich laut § 315 d Absatz 1 Nr. 3 StGB strafbar. Bewegst Du Dich rücksichtslos, grob verkehrswidrig mit nicht angepasster Geschwindigkeit, um diese möglichst hochzutreiben, so giltst Du als Alleinraser.
MPU als Folge für illegales Autorennen
In der Regel kommt es zur Anordnung des „Idiotentests“ bzw. MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erst nach dem Du 8 Punkte in Flensburg gesammelt hast. Bei einem illegalen Straßenrennen kann ein Idiotentest auch früher angeordnet werden.
Der Raser muss demnach beweisen, dass er keine Gefahr für den Straßenverkehr mehr darstellt. Dies kann langwierig und teuer werden.
Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?
80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.