Du kennst die typischen Polizeikontrollen. Im Zusammenhang damit weißt Du, dass Du zwar kooperativ sein musst. Weitere Untersuchungen müssen jedoch mit einem Verdacht begründet sein. Demnach kann Dich die Polizei nicht ohne Grund untersuchen. Anders sieht das bei einer sogenannten Verdachts- und anlassunabhängigen Kontrolle aus. Durch die Medien kennst Du das wohl eher als Schleierfahndung. Wir erklären Dir, was das zu bedeuten hat.
Was ist die Schleierfahndung?
Bei einer Schleierfahndung handelt es sich um eine Ermittlung, die Polizisten auch verdeckt durchführen können. Ein Verdacht muss für eine solche Kontrolle nicht vorliegen.
Die Befugnisse der Polizisten sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich. Hierbei kann beispielsweise in Brandenburg lediglich eine Feststellung der Identität vorgenommen werden, während in Hamburg Deine Sachen durchsucht werden dürfen. Für solche Untersuchungen muss jedoch in jedem Land die Voraussetzung erfüllt werden, dass sich zuvor die zu untersuchende Person an einem in Rechtsgrundlage bestimmtem, gefährlichem Ort aufgehalten hat. Je nach Bundesland gibt es ebenfalls weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Wer führt eine Schleierfahndung durch?
In der Regel führen Polizisten eine solche Kontrolle durch. Ordnungsbehörden wie das Ordnungsamt können jedoch mitwirken. Auch die Bundespolizei darf Schleierfahndungen durchführen. Neben der KEG (Kontrolleinheiten Grenzen) führen auch die Bundeszollverwaltung und die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) diese Ermittlungen durch.
Wozu dienen Schleierfahndungen?
Betrachtet man die Geschichte der Schleierfahndung, so bleibt man im Jahr 1995 hängen. Hier wurde diese Einsatztaktik erstmals in Bayern in das Polizeiaufgabengesetz (PAG) integriert. Ein Jahr später führte auch Baden-Württemberg die Schleierfahndung ein.
Da die innereuropäischen Grenzkontrollen durch das Schengener Abkommen reduziert wurden, lassen sich Schleierfahndungen als Ersatz hierfür gut einsetzen. Demnach sollen durch Schleierfahndungen die international operierenden Verbrecherbanden bekämpft werden. Aus diesem Grund sind diese Kontrollen auch auf den Verkehrswegen vom internationalen Verkehr verbreitet.
Wie sehen diese Kontrollen in Bayern aus?
In Bayern dürfen neben der Feststellung Deiner Identität auch eine Personendurchsuchung und die Durchsuchung Deiner mitgeführten Sachen durchgeführt werden. Natürlich müssen für solche Durchsuchungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist eine Schleierfahndung erlaubt, wenn Du Dich an bestimmten gefährlichen Orten aufgehalten hast. Zudem muss auch eine Zweckbindung vorliegen zwischen der Bekämpfung der Kriminalität und den bestimmten Verstößen. Damit eine Durchsuchung durchgeführt werden kann, muss eine erhöhte abstrakte Gefahr vorliegen.
Wie sehen die Schleierfahndungen in anderen Bundesländern aus?
In Hessen und Thüringen sieht eine Schleierdurchsuchung wie in Bayern aus. In Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg wird die Identität festgestellt und mitgeführte Gegenstände in Augenschein genommen. In Hamburg sind neben der Identitätsfeststellung und der Inaugenscheinnahme der mitgeführten Sachen auch die Untersuchung dieser Sachen möglich. In Mecklenburg-Vorpommern darf das mitgeführte Fahrzeug in Augenschein genommen werden.
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