In den Zeitungen werden des Öfteren gewisse Unfälle geschildert, bei denen der Fahrer eine Fahrerflucht begangen hat. Viele denken, wenn etwas geknallt hat oder es sich nach einer Schramme angehört hat, könnte man nicht belangt werden, wenn man wegfährt. Das Wegfahren nennt man allerdings Fahrerflucht und hat schwerwiegende Konsequenzen. Welche das sind, erfährst Du hier.
Was ist die Fahrerflucht?
Die Fahrerflucht oder auch Unfallflucht genannt, ist, wenn Du den Tatort verlässt. Du könntest meinen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Das ist allerdings nicht der Fall. Fahrerflucht ist eine Straftat. Neben Geldstrafen kann Dir auch laut Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem kann Dir der Freiheitsentzug drohen.
Wann genau handelt es sich um Unfallflucht?
Grundsätzlich bist Du als Beteiligter eines Verkehrsunfalls dazu verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, ansonsten handelt es sich um eine Straftat. Du musst so lange warten, bis ermöglicht werden kann, dass Deine Beteiligung am Umfall festgestellt werden kann. Das bedeutet, dass Informationen zur Person, dem Fahrzeug und der Art der Beteiligung ermöglicht werden sollen. Das bedeutet, dass Du eine angemessene Zeit gewartet hast. Nach dieser Wartezeit musst Du Dich bei der Polizei nachträglich melden und Deine Angaben abgeben.
Wann handelt es sich um einen Verkehrsunfall?
Du kannst dann eine Fahrerflucht begehen, wenn Du Dich bei einem Verkehrsunfall vom Tatort entfernst. Dann stellt sich natürlich die Frage, wann es sich um einen Verkehrsunfall handelt. Das ist dann der Fall, wenn ein Fremdschaden ab 30 bis 50 EUR entstanden ist. Das bedeutet für Dich, dass Du auch bei Kleinstschäden am Unfallort bleiben musst.
Wer ist Unfallbeteiligter?
Als Unfallbeteiligter musst Du am Unfallort bleiben, um Deine Angaben feststellen zu lassen. Wer Unfallbeteiligter ist, kann für Verwirrung sorgen. Selbst wenn Du den Unfall nicht verursacht hast, bist Du ein Beteiligter des Unfalls. Jeder Beteiligte muss die Personalien bekannt geben. Somit musst Du auch Deine Angaben abgeben, wenn Du nur Beifahrer bist.
Wie lange solltest Du warten?
Gesetzlich ist nicht festgelegt, wie lange Du an der Unfallstelle warten musst. Grundsätzlich entscheiden hier die Umstände. So variiert die angemessene Wartezeit. Sollte der Unfall auf dem Parkplatz eines Supermarktes passiert sein, ist die angemessene Zeit zum Warten länger als bei Landstraßen in der Nacht. In jedem Fall soll dann unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen. Das Hinterlassen einer Visitenkarte ist jedoch keine gute Idee. Dadurch verlässt Du trotzdem unerlaubt die Unfallstelle und gibst den Behörden die Möglichkeit, die Straftat zu ermitteln.
Was solltest Du tun, wenn der Vorwurf vorliegt?
Zunächst solltest Du Gebrauch von Deinem Schweigerecht machen. Die Tatsache, dass es sich um Dein Fahrzeug handelt, heißt noch nicht, dass Du ebenfalls Fahrer warst. Dies muss durch zulässige Beweismittel zunächst nachgewiesen werden. Obwohl Du nichts zu dem Vorfall äußern musst, Deine persönlichen Angaben müssen trotzdem festgestellt werden. Wir raten Dir auf jeden Fall professionelle Hilfe zu suchen.
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