Hast du im Urlaub ein Bußgeld erhalten? Da solltest du am besten recht schnell handeln. Oft sind die Bußgelder im Ausland teurer. Bei einem Bußgeld oder einer Geldstrafe von über 70 EUR kann das Geld in Deutschland eingetrieben werden.
Was gilt innerhalb der EU?
Auch im Urlaub musst du auf die Verkehrsregeln achten. Wie bereits erwähnt, werden die Strafen und Bußgelder aus dem Ausland in Deutschland ab einer Grenze von 70 EUR vollstreckt. Die Grenze gilt für das tatsächliche Bußgeld und die anfallenden Verwaltungskosten.
In Österreich liegt diese Grenze bereits bei 25 EUR inklusive der anfallenden Verwaltungskosten.
Grundsätzlich werden nur die Geldbeträge eingetrieben. Kommt es zu einem Fahrverbot, so kann dieser ausschließlich im jeweiligen Land erfolgen. Ähnlich sieht es bei den Punkten in Flensburg aus: Für Verkehrsverstöße im Ausland werden keine Punkte verteilt.
Europaweite Vollstreckung von Bußgeldern
Für eine nachträgliche Eintreibung von Strafen und Bußgeldern ist das Bundesamt für Justiz verantwortlich. Die Angelegenheiten werden von den ausländischen Behörden an das Bundesamt für Justiz übergeben, wenn das Bußgeld oder die Strafe nicht bezahlt wird.
Bekommst du ein Bußgeld in einem Nicht-EU-Land (zum Beispiel Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen), so kann dieser nicht in Deutschland vollstreckt werden.
Strafzettel aus dem Ausland bezahlen
In vielen EU-Ländern kannst du dein Bußgeld gleich vor Ort bezahlen. In diesem Fall solltest du dir eine Quittung erstellen lassen. Sollte eine Zahlung vor Ort nicht möglich sein, dann kannst du deine Strafe, nachdem der behördliche Bescheid postalisch zugestellt wurde, begleichen. Begleichst du die Geldbuße zügig, so kannst du bei einigen EU-Ländern mit Rabatten rechnen.
Bezahlst du die Geldbuße nicht, so droht dir beim nächsten Urlaub im jeweiligen Land die Vollstreckung der Strafe. Dies kann bereits bei der Einreise in das Land oder bei einer Verkehrskontrolle passieren. In vielen Ländern gelten dafür recht lange Verjährungsfristen.
Private Inkasso-Firmen
Oft werden zur Vollstreckung ausländischer Bußgelder private Inkasso-Firmen, Anwälte oder Notare herangezogen. Diese versuchen Leute nachträglich zum Zahlen zu bringen, oft mit zusätzlichen und hohen Gebühren für sich zugunsten.
Polizeiliche Geldstrafen und -bußen dürfen in Deutschland nur das Bundesamt für Justiz eintreiben. Ausländische Behörden müssen demnach das Bundesamt für Justiz um die Hilfe bei der Vollstreckung bitten.
Muss ich denn wirklich zahlen?
Kommt natürlich darauf an. Hast du vor das jeweilige Land in naher Zukunft mal wieder besuchen, so ist es ratsam, die Strafe gleich zu bezahlen. Übersteigt der Bußgeld die Grenze von 70 EUR und kommt aus einem EU-Land, so kommst du sowieso nicht um die Vollstreckung herum.
Auslandskrankenversicherung der NÜRNBERGER Versicherung: Weltweit Privatpatient sein – ab 0,99 EUR/Monat. Jetzt direkt beantragen! *
Wusstest du, dass Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können?
80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.
Unsere Empfehlung hängt einzig und allein von unserer Überzeugung bezüglich des Produkts ab. Die Vergütung hat keinen Einfluss auf die Empfehlung.