Auch Falschparker können Ihren Führerschein verlieren! Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss zum 23.10.2016, Az. 11 K L 432.16 den Fahrerlaubnisentzug für hartnäckiges Falschparken für gerechtfertigt erachtet. Auch wenn es in der Verkehrssünderkartei in Flensburg keinen Eintrag gab, verlor ein Mann in Berlin dennoch wegen mehrfachen Falschparkens seinen Führerschein.
Im vorliegenden Fall wurden mit dem Fahrzeug eines Mannes in Berlin zwischen Januar 2014 und Januar 2016 insgesamt 88 Ordnungswidrigkeiten begangen – darunter 83 Parkverstöße. Die zuständige Behörde verlangte zunächst ein Gutachten über die Fahreignung, welches der Betroffene trotz Aufforderung nicht vorlegte. Die Verwaltungsbehörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis, was das Gericht nun bestätigte.Auch Parkverstöße seien für die Beurteilung der Fahreignung grundsätzlich relevant, befand das Gericht – insbesondere dann, wenn der Verkehrsteilnehmer hartnäckig die Ordnungsvorschriften missachte und zu ihrer Einhaltung offensichtlich nicht bereit sei.
Auch die Parkverstöße seiner Ehefrau musste sich der Mann zurechnen lassen, da er nichts gegen Verkehrsverstöße von Personen unternehme, die sein Fahrzeug mit seiner Billigung benutzten. Auch hier sieht das Gericht einen charakterlichen Mangel, was ihm wiederum als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweise.