Vergleichsfotos können vom Gericht nicht zur Urteilsbegründung heranzgezogen werden.
In einer gerichtlichen Entscheidung müssen alle Gesichtsmerkmale aufgeführt sein, die auch auf dem Messfoto eindeutig zu erkennen sind. Ohne Bezug zum Messbild muss ein Fahrer freigesprochen werden. Auch Vergleichsfotos können nicht herangezogen werden.
So jedenfalls auch der ADAC und ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Az. (2B) 53 OWi 664/15 (6/16), wonach die Qualität eines Blitzerfotos nur ausreicht, wenn der Fahrer auch klar zu identifizieren ist.
Andernfalls ist das Bußgeldverfahren einzustellen, so dass sich eine Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt.