Bußgeldbescheid erhalten? Lege jetzt Einspruch ein!
Tatsächlich gibt es in Deutschland unterschiedliche Altersgrenzen für die verschiedenen Fahrzeugklassen. Welche das genau sind, erzählen wir dir in diesem Beitrag.
Mofa-Führerschein
Bereits mit 15 darfst Du einen Mofaroller oder ein Mofa fahren. Das Mofa sollte maximal 25 km/h fahren, der Hubraum darf dabei eine Maximalgröße von 50 ccm haben. Auf der Sitzbank darf nur eine Person passen.
Um Mofa zu fahren, ist kein richtiger Führerschein notwendig: Dabei handelt es such um Mofa-Führerschein Klasse M was quasi eine Prüfbescheinigung ist. Um die Prüfbescheinigung zu bekommen, musst Du theoretische Prüfung und sowohl die praktische als auch theoretische Ausbildung erfolgreich absolvieren.
Solltest Du Führerschein Klasse AM, B oder die Motorradführerscheine A, A1 oder A2 besitzen, so darfst Du ebenfalls Mofa fahren.
Führerschein Klasse AM
Bei einem Führerschein Klasse AM darfst Du ein Kleinkraftrad mit der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum bis 50 ccm fahren. Handelt es sich dabei um ein Elektromotor-Fahrzeug, so darf die Leistung des Motors höchstens 4 Kilowatt (kW) betragen.
Mit dem Führerschein Klasse AM darfst Du drei- und vierrädrige Fahrzeuge wie beispielsweise Trikes oder Quads fahren.
Ein Führerschein Klasse AM darfst du bereits ab 15 besitzen.
Bußgeldbescheid fehlerhaft? Jetzt Einspruch einlegen!
Führerschein Klasse A, A1 und A2
Mit einem Führerschein Klasse A kannst Du alle Krafträder Deiner Wahl fahren. Hier gibt es weder eine Höchstgeschwindigkeit noch eine Begrenzung in der Hubraumgröße. Der Führerschein Klasse A schließt die Klassen A1, A2 und AM mit ein.
Für den Führerschein Klasse A musst Du grundsätzlich 24 Jahre alt sein.
Die Führerscheinklasse A1 kannst Du bereits mit 16 erwerben. Mit der Klasse A1 kannst Du Leichtkraftrad fahren. Dabei darf die Leistung nicht höher als 11 kW und Hubraum bis zu 125 ccm sein. Dabei darf das Leistungs-Gewicht-Verhältnis nicht höher als 0,1 kW/kg sein. Hast du ein A1 Führerschein, so ist die Klasse AM gleich mitintegriert.
Den Führerschein Klasse A2 darfst Du erst ab 18 machen. Mit dem A2 Führerschein darfst Du Krafträder bis zu 25 kW fahren. Das Leistung-Gewicht-Verhältnis darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Führerschein Klasse L und T
Mit dem Führerschein Klasse L erhältst du die Erlaubnis land- und forstwirtschaftliche Maschinen zu fahren. Dazu gehören beispielsweise Gabelstapler, Futtermischwagen oder Traktoren. Die maximale Geschwindigkeit darf dabei 40 km/h nicht überschreiten. Führerschein Klasse L kannst Du bereits mit 16 machen.
Auch den Führerschein Klasse T darf man bereits mit 16 bekommen. Führerschein Klasse T ist für leistungsstärkere land- und forstwirtschaftliche Maschinen geeignet. Bist Du unter 18, so darfst Du mit der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren, ab 18 sind es dann 60 km/h.
Begleitetes Fahren
Grundsätzlich kannst Du Dein Führerschein mit 18 erhalten. Doch da gibt es eine Ausnahme: Durch das „begleitende Fahren“ kannst Du tatsächlich bereits mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen. Dieser nennt sich BF17. Bei jeder Fahrt muss Dich allerdings eine mindestens 30 Jahre alte Person begleiten, die zuvor angemeldet wurde.
Die Begleitperson müsste mindestens 5 Jahre einen Führerschein besitzen und darf nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben. Außerdem darf die Person nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Dein BF17 Führerschein schließt die Führerscheinklassen L und AM ein.
Pkw-Führerschein / Führerschein Klasse B
Pkw-Führerschein Klasse B erhältst Du in der Regel erst mit 18 Jahren. Damit darfst Du Kraftfahrzeuge mit maximal 9 Sitzplätzen (Dich inklusive) und einem Maximalgesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren.
Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?
80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.