Dein Auto getunt und ein Bußgeldbescheid erhalten? Jetzt Einspruch einlegen!
Viele Autofahrer sind beim Thema Tuning sofort begeistert. Doch nicht jede Veränderung am Fahrzeug ist laut der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen. In diesem Beitrag betrachten wir das Thema Tuning genauer und erzählen Dir alles, was Du darüber wissen musst!
Was bedeutet Tuning?
Tuning kommt vom englischen „to tune“ und heißt so etwas wie „in Einklang bringen“. Bei den Fahrzeugen werden damit allerdings das Verändern und Umbauen gemeint. Die Fahrzeuge werden nach der persönlichen Vorstellung des Besitzers umgebaut.
Welche Arten des Tunings gibt es?
Die Fahrzeuge können auf unterschiedliche Weise verändert werden. Zu den Tuning-Arten gehören beispielsweise:
- Veränderungen, um die Aerodynamik oder Akustik zu verbessern
- Veränderungen, die Leistung oder Effizienz steigern wie zum Beispiel Motor-Tuning
- Veränderungen am Aussehen des Fahrzeugs
- Eco-Tuning, das Verbrauch mindern soll
- Karosserie-Tuning, darunter kannst Du Dir Modifikationen am Aufbau vorstellen. Zum Beispiel das Entfernen von Zierleisten oder das Anbringen des Spoilers
Was musst Du beachten, wenn Du dein Auto tunen willst?
Grundsätzlich sind beim Tuning von Fahrzeugen keine Grenzen festgesetzt. Dabei musst Du allerdings immer die Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Hinterkopf behalten.
Sollte Dein Fahrzeug durch die Veränderungen allgemeine Verkehrssicherheit gefährden oder gegen eine Vorschrift verstoßen, dann kann deine Betriebserlaubnis entzogen werden.
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Ist jedes Auto-Tuning erlaubt?
Nein, nicht jedes Auto Tuning ist gesetzlich erlaubt. Zu den verbotenen Maßnahmen gehören:
- Unzulässige Auspuffanlage
- Unzulässige Anbauteile
- Unzulässige Tieferlegung
- Unzulässiges Emoji Car Display
- Unzulässiges Scheinwerfer-Tuning
- Unzulässiges Tönen der Scheiben (Tuning Aufkleber)
- Unzulässige Gurte / Sportsitze
- Unzulässige Leistungssteigerung
- Unzulässiges Kennzeichenflipper
- Unzulässige Reifen / Felgen
- Unzulässige Lackierung / Folierung
Baust Du Dein Fahrzeug ohne passende Erlaubnis um, so kannst Du mit Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg rechnen. Ist Dein Fahrzeug mit nicht zugelassenen Veränderungen unterwegs, so verliert dieser die Betriebserlaubnis.
Die Betriebserlaubnis wird Dir für das Fahrzeug dann entzogen, wenn die Änderung nicht durch eine Prüfung abgenommen wurde, die Verkehrssicherheit dadurch gefährdet wird oder wenn durch das Tuning die Klasse des Fahrzeugs geändert wird.
Alle Änderungen, die Du an Deinem Fahrzeug vornimmst, müssen im Fahrzeugschein eingetragen und durch eine zertifizierte Prüforganisation abgenommen werden. Außerdem musst du die allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) oder eine Bauartgenehmigung mitführen und jederzeit vorlegen können.
Welche Sanktionen kommen auf mich zu, wenn die Betriebserlaubnis fehlt?
Folgende Bußgelder und Sanktionen kommen auf Dich zu, wenn Du keine Betriebserlaubnis vorlegen kannst:
- 10 EUR: Wenn Du die Bauartgenehmigung oder die ABE nicht mitgeführt hast
- 50 EUR: Wenn Du ohne gültige Betriebserlaubnis ein Fahrzeug fährst
- 90 EUR: Wenn Du ohne gültige Betriebserlaubnis fährst und dabei die Umwelt beeinträchtigst
- 90 EUR und ein Punkt in Flensburg: Wenn Du ohne gültige Betriebserlaubnis fährst und dabei die Verkehrssicherheit beeinträchtigst
Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?
80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.