Bußgeldbescheid erhalten? Lege jetzt Einspruch ein!
Jeden Tag haben wir immer mehr Fahrzeuge in Deutschland. Die Straßen in den Großstädten sind immer voller, Staue sind keine Seltenheit. Um den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten, richten viele Städte und Ballungsräume Busspuren ein. Dadurch sollen die öffentlichen Verkehrsmittel auch bei dichtem Verkehr weiterfahren können.
Regeln zur Busspur
Wer die Busspur befahren darf, kannst Du schon aus dem Namen entnehmen. Die Busspur ist für Busse gedacht und darf nur von Bussen befahren werden. Die Bussonderfahrstreifen sind in der Regel als solche mit einer Markierung auf der Fahrbahn und einem Schild gekennzeichnet.
Eine Busspur darf nur von folgenden Fahrzeugen befahren werden:
- Linienverkehrsbusse (Omnibusse)
- Fahrzeuge des Behindertenverkehrs oder Schulbusse (Aber nur solange diese mit einem Schulbus-Schild gekennzeichnet sind)
Weitere Fahrzeuge dürfen normalerweise die Busspur nicht befahren. Auch Reisebusse, die nicht als Linienfahrzeuge unterwegs sind, dürfen nicht auf dem Bussonderfahrstreifen verkehren.
Zeitweise wird das Fahrverbot auf der Busspur an manchen Orten allerdings aufgehoben. Sollte das der Fall sein, wird es durch Zusatzschilder gekennzeichnet. Meistens wird das Fahrverbot in den Zeiträumen aufgehoben, in denen nur sehr wenig Verkehr ist.
Die Busse haben ein paar Sonderregelungen wegen der Busspur. Denn hier gelten besondere Vorfahrtsregelungen. Vorfahrtsregelungen müssen allerdings auch normale Autofahrer beachten.
Bußgeldbescheid fehlerhaft? Jetzt Einspruch einlegen!
Welche Bußgelder sind zu erwarten?
Wie bereits erwähnt, dürfen Autofahrer die Busspur nicht befahren. Tun sie es trotzdem, so kann eine Strafe verhängt werden.
Verkehrst Du auf der Busspur, so kann Dir ein Bußgeld in Höhe von 55 EUR verhängt werden. Solltest Du dabei den Linienverkehr behindern, so musst Du 70 EUR zahlen.
Solltest Du einem Bus auf der Busspur die Vorfahrt nehmen, so kannst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 20 EUR rechnen.
Solltest Du dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden, so kannst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 70 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. Verursachst Du dabei einen Unfall, so werden 85 EUR fällig. Außerdem bekommst Du ein Punkt in Flensburg.
Hier findest Du die komplette Liste:
Sonderregelungen: Fahrradfahrer und Taxen
Für manche Fahrzeugarten wird das Fahrverbot auf der Busspur aufgehoben. Dazu gehören:
- Fahrräder
- Taxen
- Busse im Gelegenheitsverkehr
- Krankenfahrzeuge
Du darfst die Busspur befahren, sofern es auf dem Zusatzzeichen angezeigt wird. Beachte dabei allerdings, dass die Busspuren mit speziellen Lichtzeichen ausgestattet sind. Diese Lichtzeichen gewähren dem Verkehr auf der Busspur Vorrang. Nutzt Du also die Busspur als Taxifahrer, so musst Du auf die Lichtzeichen und nicht auf die normale Ampel achten.
Als Fahrradfahrer darfst Du nur dann auf die Busspur, wenn diese nicht über besondere Lichtzeichen verfügt. Manchmal verfügen die Busspuren über eigene Ampeln für die Radfahrer, in so einem Fall musst Du dich an die Ampel halten.
Halten auf dem Sonderstreifen ist verboten, weil dadurch der Linienverkehr behindert werden kann. Ein Taxi darf an einer freien Bushaltestelle kurz anhalten, um die Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen.
Wusstest Du, dass Du gegen Deinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kannst?
80% aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Ein Einspruch lohnt sich.