Bist Du schon mal zu schnell gefahren oder hast am Steuer telefoniert? Dann weißt Du sicherlich, dass danach nicht nur eine Geldstrafe folgt, sondern auch noch Punkte in Flensburg. Doch was bedeuten die Punkte? Droht mir ein Führerscheinentzug? Kann ich Punkte wieder abbauen? In diesem Beitrag erzählen wir Dir alles, was Du über Punkte in Flensburg wissen musst.
Was sind Punkte in Flensburg und wozu dienen sie?
Die Punkte in Flensburg sind neben den Bußgeldern quasi eine erzieherische Maßnahme und werden für Straftaten oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten verhängt. Je nachdem wie viele Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen worden sind, können auf Dich unterschiedliche Maßnahmen zukommen.
Welche Fahrerlaubnismaßnahmen drohen mir?
Bei einem bis zu drei Punkten kommt erst mal eine Vormerkung. Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine kostenpflichtige Ermahnung. Bei 6 bis 7 Punkten erhältst Du eine kostenpflichtige Verwarnung. Bei 8 Punkten kommt es zum Führerscheinentzug.
Wie viele Punkte drohen mir bei Verkehrsverstößen?
Je nachdem, wie schwer der Verstoß war, drohen Dir zwischen 0 und 3 Punkten in Flensburg. Für eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit wird 1 Punkt vorgesehen. Für Straftaten und grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sind 2 Punkte vorgesehen. Begehst Du eine Straftat im Straßenverkehr, nach der die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt, so werden 3 Punkte in Flensburg eingetragen.
Punktetabelle aus Flensburg
In der Punktetabelle aus Flensburg werden die Maßnahmen aufgezählt, die Du ab einer Anzahl der Punkte aufgesetzt bekommst.
- 1 bis 3 Punkte: Wie bereits erwähnt, folgt bei 1 bis 3 Punkten eine Vormerkung. Hast Du 1 bis 3 Punkte, so brauchst Du Dir erst mal keine großen Sorgen um Deinen Führerschein machen. Hier wirst Du lediglich nur in ein Register beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen.
- 4 bis 5 Punkte: Eine Ermahnung ist in diesem Fall schriftlich zu erwarten. Außerdem ist diese mit Gebühren verbunden. Gehst Du freiwillig in ein „Fahreignungsseminar“, so kannst Du einen Punkt abbauen.
- 6 bis 7 Punkte: Eine Verwarnung erfolgt ebenfalls schriftlich und ist mit Gebühren zu erwarten. In dem Fall kannst Du immer noch an einem „Fahreignungsseminar“ teilnehmen, es wird allerdings kein Punkt abgebaut.
- 8 Punkte: Bekommst Du ganze 8 Punkte, so ist das Höchstmaß der Punktetabelle aus Flensburg erreicht und Dir droht ein Führerscheinentzug. Wie es danach für Dich weiter geht, kommt auf Deinen persönlichen Fall an. Üblicherweise folgt eine Sperrfrist von 6 Monaten. In diesen 6 Monaten darfst Du keine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Fahreignungsseminar bzw. Punkteabbauseminar
Liegt Dein Punktestand irgendwo zwischen 1 und 5 Punkte, so kannst Du freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Nimmst Du teil, dann bekommst Du 1 Punkt erlassen. Diese Möglichkeit kannst Du nur 1 Mal alle 5 Jahre nutzen.
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